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Brandenburg: Corona-Überbrückungshilfe II gestartet

Hilfen verbessert

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Bernau / Brandenburg: Ab sofort können klein -und mittelständische Unternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler, die von der Corona-Pandemie stark betroffen sind, von der Überbrückungshilfe II Gebrauch machen.

Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020 und kann bis zum 31. Dezember beantragt werden. Dies wurde gemeinsam mit der Bundesregierung und den Bundesländern beschlossen. Bei der Hilfe geht es unter anderem um nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten von bis zu maximal 200.000 Euro. für 4 Monate.

Laut Wirtschaftsminister Jörg Steinbach wird die weiterführende Hilfe nicht nur verlängert. Durch den intensiven Austausch zwischen Vertretern von Branchen und Verbänden sowie den Kammern, konnte die Überbrückungshilfe überarbeitet und auch verbessert werden.

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So wurde beispielsweise die Eintrittsschwelle ins Programm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gesenkt, außerdem ist die Deckelung der Beträge für KMU gestrichen worden. Angesichts steigender Infektionszahlen fördert die Hilfe künftig Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebes in die Außenbereiche -hier wird verstärkt an die Hotel-und Gaststättenbetriebe gedacht, die in Außenzelte und Wärmestrahlern investieren müssen.

„Im Ergebnis könnte das Programm mehr Unternehmen und Selbständigen helfen, wirtschaftliche Notlagen zu vermeiden“, sagte Steinbach.  

Anträge auf die Überbrückungshilfe II für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 können ab sofort wie bisher über die bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Sie müssen über „einen prüfenden Dritten“ wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder einen Rechtsanwalt gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Verwendete Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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