Bernau / Barnim: Leider haben sich die aktuellen laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden wieder erheblich erhöht und erreichen neue Rekordwerte.
Aktuell meldet das Robert-Koch-Institut + 11.287 bestätigte COVID-19-Fälle in den letzten 24 Stunden in Deutschland. In Brandenburg meldet das Ministerium für Gesundheit + 202 Neuinfektionen innerhalb der letzten 24 Stunden. Tendenz steigend.
In einer Pressekonferenz am heutigen Donnerstagvormittag mahnte das Robert-Koch-Institut (RKI) erneut zur Umsicht und die unbedingte Einhaltung der Regeln zur Eindämmung des Coronavirus.
Wie Prof. Dr. Lothar Wieler informierte, erfolgen die meisten Neuinfektionen wohl nicht in Hotels, dem öffentlichen Nahverkehr oder Geschäften, sondern vielmehr im privaten Raum, bei Feiern oder Veranstaltungen auf engem Raum. Um so wichtiger sei es, hier besondere Vorsicht walten zu lassen. Wieler sprach sich dafür aus, dass es eine verbindliche Einheitlichkeit bei den Maßnahmen zur Eindämmung geben- und diese konsequent umgesetzt werden muss.
In den letzten Wochen wurden in Deutschland etwa 1 Million Corona-Tests pro Woche durchgeführt. Auch wenn zum Anfang der Corona-Zeit weitaus weniger getestet wurde, so ist dennoch festzustellen, dass das Verhältnis an positiv bestätigten Fällen besorgniserregend und kontinuierlich steigt. Waren es vor wenigen Wochen noch etwa 0,7% positiv getestete pro etwa 1 Million Tests, so stieg dieser Wert auf aktuell über 3% an bei gleicher Testanzahl. Die Lage sei ernst, betonte Wieler und sollte sich ein JEDER an die Vorgaben zur Eindämmung halten, besteht die Chance, die weitere Ausbreitung zumindest zu verlangsamen.
Auch wenn die Kapazitäten in den Krankenhäusern aktuell noch ausreichend sind, so steht die Befürchtung im Raum, dass es hier zu einer gefährlich hohen Auslastung kommen könnte. Dies müsse in jedem Fall vermieden werden. Bereits jetzt kommen die Gesundheitsämter kaum noch hinterher und Nachverfolgungen von Infektionskontakten erweisen sich als sehr aufwendig und schwierig.
Zahlen in Brandenburg am 22.10.2020
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 202 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 6.144 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 22.10.2020, 08:30 Uhr). Aktuell werden 104 Personen wegen COVID-19 stationär behandelt, davon werden 14 Personen intensivmedizinisch beatmet. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 4.480 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+69) im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 1.479 (+131).
Im Landkreis Barnim gab es +8 neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt aktuell im Landkreis Barnim bei 22,7 und im gesamten Land Brandenburg bei 36,4.
Auch in den umliegenden Ländern erhöhen sich die Infektionszahlen täglich. Ab kommenden Samstag wurde zum Beispiel auch Polen zum Risikogebiet erklärt. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen wird seitens des Auswärtigen Amt gewarnt.
Einschränkungen und Verordnungen in Brandenburg
Das gilt bei einer 7-Tages-Inzidenz über 35
Wird in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt innerhalb der letzten sieben Tage die Marke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten, gilt dort nach der geänderten Corona-Umgangsverordnung zusätzlich:
Veranstaltungen: maximal 250 zeitgleich anwesende Gäste draußen bzw. 150 drinnen.
Wichtig: „In diesem Fall gilt die Umgangsverordnung, nicht die Großveranstaltungsverordnung!
Private Feiern: maximal 15 Personen im privaten Wohnraum bzw. maximal 25 Personen in öffentlichen oder angemieteten Räumen
Wichtig: Veranstalter/innen müssen private Feiern mit mehr als 6 zeitgleich anwesenden Gästen außerhalb des eigenen Haushaltes mindestens drei Werktage vorher dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden formlos anzeigen. Das gilt sowohl für private Feiern im privaten Wohnraum als auch in angemieteten Räumen. Private Feiern sind nicht genehmigungspflichtig.
Alkohol-Ausschankverbot: Gaststätten, Kneipen und Bars dürfen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr keinen Alkohol ausschenken.
Mund-Nasen-Bedeckung gilt:
- in Gaststätten für die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, die sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten,
- in Büro- und Verwaltungsgebäuden für die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann,
- für Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen,
- NEU: überall dort, wo Menschen auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen dichter bzw. länger zusammenkommen (z.B. Fußgängerzonen) – das muss vom Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung angeordnet werden
Das gilt bei einer 7-Tages-Inzidenz über 50
Wird in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschritten, gilt dort nach der Corona-Umgangsverordnung zusätzlich:
Veranstaltungen: maximal 150 zeitgleich anwesende Gäste draußen bzw. 100 drinnen
Private Feiern sind im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als zehn zeitgleich Anwesenden aus mehr als zwei Haushalten bzw. in öffentlichen und angemieteten Räumen mit mehr als zehn zeitgleich Anwesenden untersagt.
Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum: maximal 10 Personen oder ein Haushalt;
Sollte die 7-Tages-Inzidenz die 50er Marke für mindestens 10 Tage ununterbrochen überschreiten: maximal 5 Personen oder ein Haushalt – muss vom Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung angeordnet werden.
Aktuell gilt
Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist zwischen Personen im öffentlichen und privaten Bereich grundsätzlich einzuhalten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Ehe- oder Lebenspartner sowie Angehörige des eigenen Haushalts und in den Bereichen der Kindertagesbetreuung und der Jugendarbeit. Auch zwischen Schülerinnen und Schülern sowie zwischen Schülern und Lehrkräften gelten Ausnahmen.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung haben alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr unter anderem in Verkaufsstellen, bei körpernahen Dienstleistungen zum Beispiel beim Friseur, bei Besuchen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, bei Reisebusreisen, Stadtrundfahrten und vergleichbaren touristischen Angeboten im geschlossenen Innenbereich, in Flughäfen, in den Innenbereichen von Schulen außerhalb des Unterrichts und sonstigen pädagogischen Angeboten sowie von Horteinrichtungen außerhalb der Betreuungs- und Bildungsangebote, die in Gruppen-, Bewegungs- und sonstigen pädagogischen Räumen stattfinden, sowie im Kino, in Theatern und vergleichbaren Kultureinrichtungen zu tragen.
Covid-19 Krankschreibungen per Telefon
Um volle Wartezimmer in Arztpraxen zu vermeiden ist es wieder möglich, sich telefonisch bei etwaigen Erkältungen krankschreiben zu lassen. Diese Regelung soll vorerst bis zum Ende des Jahres andauern. Wer Symptome einer Covid-19 Erkrankung aufweist, sollte generell seinen Arzt vorab telefonisch kontaktieren.
- Corona Lagebericht Berlin
- Corona Lagebericht Brandenburg
- Corona-Lagebericht Barnim
- Lagebericht des RKI
Verwendete Quellen: Land Brandenburg, Robert-Koch-Institut (RKI)
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