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Corona Lockdown: Erhebliche Einschränkungen ab 02.11.

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Bernau / Brandenburg / Deutschland: Am heutigen späten Nachmittag trat Angela Merkel vor die Presse und verkündete das Ergebnis der Beratungen zur Corona-Infektions-Eindämmung.

In Ihrer Rede sprach die Bundeskanzlerin von einer „Nationalen Kraftanstrengung“, die leider nötig geworden ist und bis Ende November andauern soll. Grund für den nun bevorstehenden Corona Lockdown sind u.a. die stetig steigenden Infektionszahlen und das Problem, dass eine Kontaktverfolgung, bzw. die Zuordnung nicht mehr gewährleistet werden kann. Insgesamt lassen sich aktuell nur noch 25% der Kontaktpersonen nachverfolgen. Insofern ist es nicht mehr festzustellen, wo sich Menschen möglicherweise infiziert haben.

Kern der neuen Verordnung sind u.a. die Schließungen von gastronomischen Betrieben, ausser Abholung und Lieferung und Kantinen, erhebliche Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungsuntersagungen oder der Verzicht von unnötigen Privatreisen im in- und Ausland. Geschlossen bleiben Kinos, Theater, Schwimmbäder, Freizeitparks, Kosmetikstudios, Fitnessstudios, Diskotheken und ähnliches. Der Groß- und Einzelhandel darf mit erweiterten Hygienekonzepten geöffnet bleiben. Schulen und Kindergärten sollen ebenfalls geöffnet bleiben.

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Um eine wirtschaftlichen Ruin für Unternehmen zu vermeiden, soll es unkomplizierte Hilfen vom Staat geben. So etwa einen Betrag für den entgangenen Umsatzverlust. Bei Kleinbetrieben von bis zu 75 Prozent vom Umsatz des Vorjahresmonats. Gesprochen wurde von einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe.

Gegen 18 Uhr verkündete dann auch Brandenburgs Ministerpräsident Woidke die Umsetzung der neuen Eindämmungsverordnung. In einem Statement informierte Dietmar Woidke in Potsdam über die nun anstehenden Regelungen, die ab kommenden Montag, den 02. November in Kraft treten.

Woidke: „Es wird bis Ende November erhebliche Einschnitte im öffentlichen Leben geben. Das ist notwendig, um die in der gesamten Bundesrepublik und auch in Brandenburg stark zunehmende Infektionsrate zu stoppen und zu verringern. Wir müssen runter von der Welle und wieder in ruhigeres Fahrwasser. Wenn wir jetzt nicht stoppen, wird es stürmisch. Dann kommt auch unser Gesundheitssystem an Grenzen. Das müssen wir unbedingt verhindern. Jeder Tag zählt.“ Zugleich tritt er dafür ein, dass Bundestag und Landtage in die Entscheidungen eingebunden werden, „auch weil eine akute nationale Gesundheitsnotlage droht“. Gegenüber Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke hat er deshalb bereits heute eine Befassung des Plenums angeregt.

Mit der Umsetzung des 16 Punkte umfassenden heutigen Beschlusses sollen ins- besondere soziale Kontakte deutlich verringert werden. Woidke: „Das ist entscheidend, um erfolgreich zu sein. Das muss in die Breite wirken, da laut Robert-Koch- Institut etwa 75 Prozent der Infektionen keinem speziellen Ansteckungsort zugeordnet werden können.“ Betroffen sind viele gesellschaftliche Bereiche von Gastronomie über Kultur bis Sport. Es gibt jedoch auch entscheidende Ausnahmen.

Für Woidke ist dabei besonders wichtig, dass Kitas und Schulen geöffnet bleiben sollen. Dafür ist er stets eingetreten: „Das ist für unsere Kinder und Jugendlichen, aber natürlich auch die Eltern von größter Bedeutung. Der Neustart nach den Sommerferien ist gut gelungen. Das wollen wir fortsetzen. Mein Dank deshalb an alle Beteiligten – in den Familien ebenso wie an Kitas und Schulen.“

Zu den konkreten Maßnahmen:

  • Einrichtungen, die der Unterhaltung und Freizeitgestaltung dienen, müssen ab 2. November geschlossen bleiben. Dazu gehören Kultureinrichtungen wie Kino und Theater, Freizeitparks, Spielhallen oder Wettannahmestellen.
  • Dies gilt auch für Schwimmbäder, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
  • Veranstaltungen mit Zuschauern, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
  • Der Freizeit- und Amateursport wird untersagt. Individualsport allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstands bleibt jedoch möglich.
  • Gastronomische Betriebe sowie Bars, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen müssen geschlossen werden. Die Gastronomie kann jedoch Speisen zur Mitnahme oder Lieferung für den Verzehr zu Hause anbieten. Von der Schließung ausgenommen sind Kantinen.
  • Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios werden untersagt.
  • Medizinisch notwendige Behandlungen, z.B. Physiotherapien, podologische oder logopädische Behandlungen, bleiben möglich. Unter den bestehenden Hygieneauflagen können Friseursalons geöffnet bleiben.

In der Schaltkonferenz haben für den Bund Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier zugesichert, dass von den Einschränkungen wirtschaftlich direkt betroffene Unternehmen bis zu 75 Prozent ihrer Umsätze des Vorjahresmonats erstattet bekommen. Dazu sollen auch z.B. Soloselbständige gehören. Laut Scholz sind dafür im Bundeshaushalt bis zu zehn Milliarden Eurovorgesehen. Gegengerechnet werden andere öffentliche Leistungen wie z.B. Kurzarbeitergeld.

Genaue Details wird es am kommenden Freitagnachmittag mit der Endfassung des Brandenburger Kabinetts geben.

Bundesweit wurden nach Angaben des Robert Koch-Instituts von Mittwochmorgen 14.964 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages gemeldet. Damit wurde ein neuer Höchstwert festgestellt. Das ist fast eine Verdoppelung innerhalb einer Woche. Die Zahl der Ansteckungen pro 100 000 Einwohner – die Inzidenzzahl – lag in den vergangenen sieben Tagen bundesweit bei 93,6. In Brandenburg liegt der Wert bei 54,2. Zur letzten MPK vor 14 Tagen lag er bei 23,9. Anfang Oktober waren es 5,3 – im Sommer lag der Wert an manchen Tagen nur bei 1.

Verwendete Quellen: Bundesregierung, Staatskanzlei Potsdam, Land Brandenburg

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