Steigende Zahlen: Corona-Tests für Reiserückkehrer
Corona-Zahlen steigend!
Bernau (Deutschland): Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich künftig auf das Coronavirus testen lassen.
Dies hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am gestrigen Montag in einer Schaltkonferenz den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Bundesländer mitgeteilt.
„Wir müssen verhindern, dass Reiserückkehrer unbemerkt andere anstecken und so neue Infektionsketten auslösen. Deswegen werde ich eine Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten anordnen. Das dient dem Schutz aller Bürgerinnen und Bürger“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Die Verordnung zur Anpassung der Nationalen Teststrategie wird voraussichtlich in der nächsten Woche in Kraft treten. Die Tests sollen für die Reisenden kostenfrei sein. Zu den Risikogebieten zählen fast alle Länder außerhalb der EU. So etwa die Türkei, Ägypten, die Dominikanische Republik oder die USA. Eine aktuelle Liste findet Ihr auf den Seiten des RKI.
Um das Thema herum entfachte eine Diskussion darüber, wer für die Kosten aufkommen soll. So war im Gespräch, dass Urlauber den Test selbst bezahlen müssen. Dies scheint nun vom Tisch zu sein.
Indes steigen die Corona-Fallzahlen bundesweit wieder an. Dies teilte das RKI am heutigen Dienstagvormittag auf einer Pressekonferenz mit. RKI Präsident Wieler sprach von einer beunruhigenden Entwicklung. Er mahnte weiterhin zur Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln.
Hier die Links der aktuellen Corona-Fallzahlen für das Land Brandenburg sowie Bernau und den Landkreis Barnim.
Auch Interessant: Patientendaten-Schutz-Gesetz
Im Juli wurde das Patientendaten-Schutz-Gesetz durch den Bundestag beschlossen.
Mit dem „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ werden digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzbar – und sensible Gesundheitsdaten gleichzeitig bestmöglich geschützt. Mit einer neuen, sicheren App können Versicherte E-Rezepte künftig in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Facharzt-Überweisungen lassen sich digital übermitteln. Und Patienten bekommen ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (ePA) befüllt. Darin lassen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern.
Versicherte können ab 2022 bei einem Krankenkassenwechsel ihre Daten aus der ePA übertragen lassen.
Mit der elektronischen Patientenakte entscheidet allein der Patient, was mit seinen Daten geschieht. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Der Versicherte entscheidet, welche Daten in der ePA gespeichert und welche wieder gelöscht werden. Er entscheidet auch in jedem Einzelfall, wer auf die ePA zugreifen darf.
Alle Informationen hierzu unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/PDSG-Bundestag_Drs-18793.pdf
Verwendete Quellen: Bundesregierung, RKI
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