Bernau / Barnim: Ab Freitag, den 6. Juni, tritt eine entscheidende Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft. Diese Neuerung soll den Anbieterwechsel bei Strom erheblich beschleunigen.
Künftig müssen alle Energieversorger in Deutschland den technischen Wechsel von Stromlieferverträgen innerhalb nur eines Werktags – also binnen 24 Stunden – abwickeln. Das bedeutet für Verbraucher eine deutlich schnellere Umstellung auf den neuen Wunsch-Anbieter. Die bestehenden Kündigungsfristen beim aktuellen Versorger bleiben von dieser Beschleunigung allerdings unberührt.
Mehr dazu und weitere Informationen von den Stadtwerken Bernau:
Die Stadtwerke Bernau haben die technischen Voraussetzungen für die neuen Wechselprozesse bereits geschaffen. „Wir freuen uns über alle, die den neugeregelten Anbieterwechsel nutzen, um in einen unserer Stromtarife zu wechseln“, sagt Michaela Matthes, Teamleiterin Kundenservice bei den Stadtwerken Bernau. Neben mehr Flexibilität beim Stromanbieterwechsel bringt die neue Regelung auch Prozessänderungen bei Umzügen mit sich. Die Stadtwerke Bernau erklären, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt achten müssen.
Neue Mitteilungsfristen bei Umzügen
„Ab 6. Juni können wir An-, Ab- und Ummeldungen, genauso wie alle Versorger deutschlandweit, aus technischen Gründen nicht mehr rückwirkend durchführen“, erklärt Michaela Matthes. Daraus ergeben sich neue Mitteilungsfristen bei Umzügen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten dem kommunalen Versorger Ein- und Auszüge deshalb zukünftig frühzeitig mitteilen. Für eine reibungslose Abwicklung bitten die Stadtwerke Bernau um eine Mitteilung mindestens sieben Werktage vor dem Umzugstermin – unabhängig davon, ob beim Umzug der Lieferant gewechselt oder der alte Vertrag mitgenommen wird.
Unnötige Kosten vermeiden
Versäumt man die Mitteilungsfrist, können Kosten entstehen: Wird beispielsweise ein Auszug nicht vorab angekündigt, kann es dazu kommen, dass die bestehenden Verträge an der alten Anschrift weiterlaufen und der Nachmieter Energie auf Kosten des Vormieters verbraucht. Wer den Wechseltermin nicht rechtzeitig beantragt, fällt am neuen Wohnort automatisch in die meist teurere Grundversorgung. „Durch einen frühzeitigen Kontakt mit uns lassen sich solche Kosten einfach vermeiden“, erklärt Michaela Matthes und fügt hinzu: „Bei Fragen stehen mein Team und ich gerne mit Rat und Tat zur Seite.“ Wichtig sei zudem, dass Zählerstände zukünftig tagesgenau am Umzugstag übermittelt werden müssen.
Dafür benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID. Dank dieser elfstelligen Nummer lässt sich jede Verbrauchsstelle eindeutig identifizieren. Zu finden ist sie auf der Stromabrechnung. Mehr Informationen rund um den 24-Stunden-Lieferantenwechsel haben die Stadtwerke Bernau auf ihrer Webseite unter www.stadtwerke-bernau.de/lieferantenwechsel zusammengefasst.
Unsere Quelle: Stadtwerke Bernau.
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