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Ab heute gilt die neue Corona-Eindämmungsverordnung

Covid-19 VO Land Brandneburg

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Ab dem heutigen 1. Dezember 2020, gilt die in der vergangenen Woche beschlossene neue Covid-19-Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg.

Auch wenn sich gegenüber der bisherigen Verordnung nicht sehr viel geändert hat, so gibt es doch einige Punkte, die neu hinzugekommen sind oder „verschärft wurden. So etwa die Kontaktbeschränkungen oder die erweiterte Maskenpflicht. Wir haben für Euch noch einmal die wichtigsten Punkte zusammengetragen.

Für private Feiern und Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis gelten folgende Einschränkungen: Sie sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahren sind davon ausgenommen, zählen also in die Anzahl von bis zu 5 Personen nicht hinzu.

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Maskenpflicht: Schüler ab der 7. Klasse müssen nun auch eine Maske tragen. Ebenso ist die Maskenpflicht im öffentlichen Raum ausgeweitet worden. Die Maskenpflicht gilt nun auch im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben, einschließlich der dazugehörigen Parkplätzen. Ebenso in Büro- und Verwaltungsgebäuden oder dort, wo sich mehrere Menschen versammeln. Bahnhöfe sowie in den dazugehörigen Bereichen (insbesondere Wartebereiche, Haltestellen, Bahnsteige und Bahnhofsvorplätze gehören ebenfalls dazu.

Geschlossen bleiben: Weiterhin bleiben Gaststätten, Kneipen, Bars und Cafés sowie körpernahe Dienstleistungen (ausser Friseur) geschlossen. Hotels und Pensionen dürfen weiterhin keine Touristen beherbergen und Veranstaltungen oder Weihnachtsmärkte finden nicht statt. Ebenso geschlossen bleiben Diskotheken, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste, Spielhallen, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Museen, Ausstellungshäuser, Tierparks-, Zoologische Gärten sowie Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder.

Zugangsbeschränkungen: In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Kundin oder ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten. In einem kleinen Geschäft mit einer Verkaufsfläche von 30 Quadratmetern dürfen zeitgleich drei Kundinnen und Kunden im Raum sein. Unterschreiten die Verkaufsfläche oder der Geschäftsraum eine Größe von 20 Quadratmetern, darf jeweils höchstens eine Kundin oder ein Kunde eingelassen werden. Die Beschäftigten der Verkaufsstellen werden bei diesen Richtwerten nicht mitgezählt!

Verkaufsoffene Sonntage: Entsprechend der neuen Verordnung sind in der Adventszeit keine verkaufsoffenen Sonntage möglich. Voraussetzung wäre dafür nach dem § 5 Absatz 1 und 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes ein so genannter besonderer Anlass in den jeweiligen Kommunen. Da diese – wie zum Beispiel Weihnachtsmärkte – nicht gegeben sind, entfallen auch die verkaufsoffenen Adventssonntage.

Weihnachten: In Brandenburg können sich im Zeitraum vom 23. bis zum 27. Dezember 2020 maximal zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten zu privaten Zusammenkünften treffen. Hinzu kommen Kinder im Alter bis zu 14 Jahren. Ausdrücklich ist dies nicht für den Jahreswechsel vorgesehen.

Silvester: Auf belebten Straßen und Plätzen ist Silvesterfeuerwerk untersagt. Das private Silvester-Feuerwerk auf dem eigenen Grundstück oder in Anwohnerstraßen ist grundsätzlich erlaubt. Man darf also Böller, Raketen, Feuerwerksbatterien und sonstiges Feuerwerk kaufen und vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis 1. Januar 24:00 Uhr abfeuern.

Alle Regeln könnt Ihr hier im Beitrag nachlesen.

Verwendete Quelle: Staatskanzlei Brandenburg

Offizielle Info-Seite des Land Brandenburg mit weiteren Informationen.

Auch in den kommenden Wochen bieten Ämter und Behörden in unserer Region, Termine nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung an.

  • Bernau: 03338 365-0 oder 365-131 – stadtverwaltung@bernau-bei-berlin.de
  • Wandlitz:  0333987 360-115 – gemeinde@wandlitz.de
  • Panketal: 030/94511-0 – poststelle@panketal.de
  • Biesenthal: 03337/4599-0 – info@amt-biesenthal-barnim.de

Corona-Zahlen im Überblick

Wirtschaftshilfen

Um eine wirtschaftlichen Ruin für Unternehmen zu vermeiden, soll es unkomplizierte Hilfen vom Staat geben. So etwa einen Betrag für den entgangenen Umsatzverlust. Bei Kleinbetrieben von bis zu 75 Prozent vom Umsatz des Vorjahresmonats. Gesprochen wurde von einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe. Auf dieser Seite findet Ihr alle nötigen Informationen.

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