Bernau / Barnim: Wie das Immanuel Klinikum Bernau mitteilt, besteht ab dem heutigen Donnerstag ein generelles Besuchsverbot.
Nach ärztlicher Absprache, kann bei Schwerstkranken und Sterbenden im Einzelfall von einem Besuchsverbot abgesehen werden.
Wie das Bernauer Klinikum in seinen sozialen Medien veröffentlicht, dürfen Gebärende auch weiterhin eine Person bei der Geburt bei sich haben. Allerdings gilt auch hier nach der Geburt ein Besuchsverbot.
Mit der Maßnahme sollen Patienten und Mitarbeiter*innen besser geschützt werden. Das Klinikum bittet um Verständnis.
Weiterhin wird darum gebeten, bei Verdacht einer Corona-Infektion, zuerst telefonisch mit Ärzten in Kontakt zu treten um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Lediglich bei schweren Symptomen wird dazu geraten, nach telefonischem Kontakt, die Rettungsstelle oder die Arztpraxis aufzusuchen. Weiterführende Informationen findet Ihr auf den Seiten des Immanuel Klinikum Bernau.
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