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Keine Patienten-Rechnungen für den Rettungsdienst in Barnim und Brandenburg

Einigung erzielt

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Bernau / Barnim / Brandenburg: Gute Nachrichten für Brandenburgs Bürger: Der Landkreistag, als Vertretung von acht Kreisen, und die gesetzlichen Krankenkassen haben am Montag eine wegweisende Vereinbarung zum Rettungsdienst unterzeichnet.

Mit dieser ist klar: Wer den Notruf 112 wählt, muss auch in Zukunft keine Angst mehr vor Gebührenbescheiden im Falle eines rettungsdienstlichen Einsatzes haben.

Diese Einigung, Ergebnis intensiver Gespräche unter der Leitung von Gesundheitsministerin Britta Müller, schafft nicht nur Rechtssicherheit für die Notrufdienste, sondern ebnet auch den Weg für den Wegfall der Festbeträge in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark, Spree-Neiße und Teltow-Fläming ab dem 1. Juli.

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Gesundheitsministerin Britta Müller dankt allen Beteiligten: „Die Einigung ist ein Erfolg für alle Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg. Der Notruf 112 bleibt ohne Rechnung. Beim Notruf darf es keine Verunsicherung in der Bevölkerung geben. Schnelle medizinische Hilfe ist oft lebensentscheidend. Seit dem 28. März gab es viele intensive Verhandlungsgespräche. Alle wollten eine Lösung in dieser schwierigen Frage erzielen. Dieser offene Dialog war ein Novum. Landkreise und Krankenkassen, also die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes und die Kostenträger, haben sich jetzt auf eine neue, transparente sowie an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ausgerichtete Kosten-Leistungsrechnung geeinigt. Alles, was außergerichtlich geklärt werden konnte, ist geklärt. Das ist ein sehr gutes Ergebnis. Entscheidend bleibt der Ausgang des laufenden Normenkontrollverfahrens am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zur Gebührensatzung des Rettungsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming. Das bedeutet: Kostenpositionen, die nach der Entscheidung des OVG unzulässig sind, werden in der neuen Kosten-Leistungsrechnung nicht berücksichtigt.“

In Deutschland ist der Rettungsdienst Ländersache, festgeschrieben im Föderalismusprinzip des Grundgesetzes. Das bedeutet, jedes Bundesland regelt seinen Rettungsdienst eigenständig – in Brandenburg geschieht dies durch das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz.

Dieses Gesetz bestimmt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte für den bodengebundenen Rettungsdienstverantwortlich sind. Sie erfüllen diese Aufgabe als sogenannte pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Dabei haben sie die Möglichkeit, den Rettungsdienst entweder selbst zu betreiben oder ihn an Hilfsorganisationen sowie private Rettungsdienstunternehmen zu übertragen.

Um die Kosten für den bodengebundenen Rettungsdienst zu decken, dürfen die Landkreise und kreisfreien Städte Benutzungsgebühren erheben. In der Praxis werden diese Kosten in der Regel direkt von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

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Hintergrund der Diskussion war eine Gebührenauseinandersetzung zwischen den Landkreisen und den Krankenkassen. Infolgedessen drohten Patienten möglicherweise Zuzahlungen für Rettungseinsätze, da die Krankenkassen nicht mehr alle Gebühren übernehmen wollten oder konnten.

Wie der Landkreis Barnim im März 2025 informiert, entstand die Problematik durch die Kündigung der bisherigen Vereinbarung zur Kosten-Leistungs-Rechnung durch die Krankenkassen im Jahr 2023. Diese diente als Grundlage zur Ermittlung der Gebühren für den Rettungsdienst, die von den Trägern des Rettungsdienstes den Kassen in Rechnung gestellt wurden.

Unsere Quellen: Gesundheitsministerium Brandenburg, Landkreis Barnim.

 

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