
Bernau / Potsdam: Die Mietpreise in Bernau bei Berlin und Ahrensfelde sind in den vergangenen Jahren signifikant gestiegen.
Aufgrund dieser Entwicklung werden diese Kommunen, gemeinsam mit weiteren Gemeinden wie Biesenthal, wieder oder neu als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft.
Als Reaktion auf die steigenden Kosten hat das Land Brandenburg die Aufnahme dieser Gemeinden in die Entwürfe zur Kappungsgrenzenverordnung sowie zur Mietpreisbegrenzungsverordnung (Mietpreisbremse) beschlossen. Ziel dieser regulatorischen Maßnahmen ist es, den Anstieg der Mieten sowohl in bestehenden als auch in neuen Mietverhältnissen einzudämmen und so den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum zu gewährleisten.
Die Kappungsgrenzenverordnung begrenzt die Mieterhöhung in laufenden Verträgen (Bestandsmieten). Die Mietpreisbegrenzungsverordnung regelt die zulässige Höhe von Mieten bei Neuvermietungen.
Die Landtagsabgeordnete Martina Maxi Schmidt (SPD) informierte, dass die beiden Verordnungen gestern erstmals dem Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung des Brandenburger Landtages vorgestellt wurden. Die Landesregierung plant, die Verordnungen voraussichtlich am 25. November 2025 im Kabinett zu beschließen.
Mit den Planungen weitet die Landesregierung den Geltungsbereich ihrer Mietregulierungen erheblich aus, wodurch die Zahl der betroffenen Gemeinden von aktuell 19 auf nunmehr 36 Kommunen ansteigt. Ausschlaggebend für diese Erweiterung waren der deutliche Anstieg der Angebotsmieten, eine hohe Mietbelastung im Verhältnis zu den Einkommen sowie eine anhaltend starke Nachfrage, die das verfügbare Wohnungsangebot signifikant übersteigt.
Martina Maxi Schmidt, Landtagsabgeordnete der SPD-Fraktion, begrüßt die Entscheidung und betont:
„Die Einstufung von Bernau bei Berlin und Ahrensfelde als angespannter Wohnungsmarkt ist ein notwendiger und sinnvoller Schritt – denn Wohnen darf kein Privileg sein. Beide Gemeinden profitieren von ihrer Nähe zur Hauptstadt und ihrer hohen Lebensqualität, was zu einem kontinuierlich anhaltenden Zuzug geführt hat. Knappheit von Wohnraum und die anhaltende hohe Nachfrage nach Wohnraum hat die Mietpreise spürbar ansteigen lassen. Das belastet viele Mieterinnen und Mieter zunehmend finanziell. Eine Entlastung für die Mieterinnen und Mieter wurde in Bernau bei Berlin lang ersehnt. In den letzten Jahren gab es bereits Initiativen, sich für die Wieder-Einführung der Mitpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung einzusetzen. Zuletzt hat sich im September 2024 eine deutliche Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung in Bernau dafür ebenfalls als wirksames Mittel ausgesprochen.“
In der Mitteilung heiß es weiter: „Das zugrunde liegende Gutachten, auf dem die neuen Verordnungen basieren, enthält Empfehlungen zur Entspannung der Situation auf dem Wohnungsmarkt und bewertet den bisherigen Kurs der Landesregierung insgesamt positiv. Als zentrales Instrument zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum nennt es die Wohnraumförderung des Landes für den Mietwohnungsneubau sowie für Modernisierungsmaßnahmen. Die SPD-geführte Koalition hat die dafür vorgesehenen Mittel für die Jahre 2025 und 2026 auf jeweils 250 Millionen Euro erhöht. Ein weiteres wesentliches Element ist die neue Planungsförderungsrichtlinie des Landes, die die Kommunen bei der Flächennutzungsplanung unterstützt und eine effizientere Nutzung vorhandener Flächen ermöglicht.“
Die nun beschlossene Wiedereinstufung von Bernau bei Berlin und Ahrensfelde als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ist eine Rückkehr zu früheren Maßnahmen: Beide Kommunen waren bereits bis Ende 2020 von den Regelungen der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze erfasst. Die Gemeinde Biesenthal würde neu hinzukommen.
Im Gegensatz dazu genießt die Gemeinde Panketal im Landkreis Barnim bereits ununterbrochenen Schutz: Dort gelten die Bestimmungen der Mietpreisbegrenzungsverordnung und der Kappungsgrenzenverordnung seit ihrer jeweiligen Einführung ohne zeitliche Unterbrechung.
Unsere Quelle: SPD-Landtagsfraktion Brandenburg / MdL Martina Maxi Schmidt.
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