Bernau / Brandenburg: Ab heute dürfen im Land Brandenburg Hotels und Pensionen wieder Gäste empfangen.
Nach der neuen Verordnung, die am 01., bzw. 03. Juni in Kraft getreten ist, waren bisher nur Übernachtungen in Ferienhäusern- oder Ferienwohnungen sowie Campingplätzen möglich.
Vor Beginn der Beherbergung und jeweils nach Ablauf von 72 Stunden müssen Gäste von Hotels und Pensionen einen negativen Testnachweis vorlegen. Für die Unterbringung in Mehrbettzimmern gilt die Begrenzung auf zwei Haushalte nicht bei Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, sofern jeweils nach Ablauf von 72 Stunden eine weitere Testung erfolgt. Damit sind insbesondere die Ferienprogramme mit Übernachtungen möglich. In gemeinschaftlich genutzten Räumen ist das Tragen einer Maske notwendig (nicht bei der Nutzung gastronomischer Angebote)
Die Testpflicht gilt nicht für Ferienwohnungen und Ferienhäuser, Campingplätze oder Wohnmobilstellplätze. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Ebenso Personen, die nachweislich genesen oder vollständig geimpft sind.