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Wasserwerfer bei Corona-Demonstrationen in Berlin

Demo löst sich langsam auf

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Bernau / Bernau: Auch wenn einige der angekündigten Demonstrationen bereits im Vorfeld abgesagt wurden, so versammelten sich tausende Menschen rund um das Brandenburger Tor in Berlin.

Demonstriert wurde gegen die geplante Reform des Infektionsschutzgesetzes sowie gegen die Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19.

Bereits am Mittag erklärte die Polizei die Kundgebungen als beendet. Grund hierfür war die Nichteinhaltung von Abstand oder das Tragen eines Mund- und Nasenschutz. Mehrmals bat die Polizei alle „ehemaligen“ Versammlungsteilnehmer*innen das Gelände zu verlassen. Zuvor wurde mit Lautsprecherdurchsagen an die Maskenpflicht erinnert.

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Lieder schien das wenig Eindruck auf die Demonstranten zu machen. Sie blieben und setzten ihre Kundgebung fort. Später flogen dann Steine, Flaschen oder Bengalos in Richtung Polizei. Daraufhin setzte die Polizei nach einigen Vorwarnungen Wasserwerfer ein. Diese wurden zwar, zumindest in unserem Beisein, nicht direkt auf die Menschen gerichtet, sondern leicht nach oben, so dass Sprühnebel alle Teilnehmer und auch uns, ordentlich durchnässte. Was uns erstaunt hat, dass unter den Demonstranten viele Kinder waren.

Jedoch fruchteten die Maßnahmen nicht wirklich und so sind jetzt, gegen 16.30 Uhr, noch immer etliche Menschen rund um das Brandenburger Tor unterwegs. Aktuell werden sie vom Brandenburger Tor in Richtung Potsdamer Platz gedrängt. Noch immer sind Wasserwerfer im Einsatz, allerdings ohne zu sprühen. Die Lage beruhigt sich zusehends. Auf der anderen Seite des Brandenburger Tores gab es am Nachmittag einige kleine Gegenkundgebungen. So zum Beispiel Pro Impfen und „Geradedenken“.

Wie die Polizei gegen 15 Uhr auf Twitter mitteilte, wurden 190 Freiheitsentziehungen bzw. Freiheitsbeschränkungen durchgeführt. Zwei Teilnehmer*innen werden davon direkt einem Richter vorgeführt. Neun Polizeibeamte wurden im Einsatz verletzt.

Währenddessen sieht es so aus, als ob das reformierte Infektionsschutzgesetzt beschlossen wurde. Später mehr dazu.

Demo Berlin

Mit zwei LIVE Übertragungen hatten wir seit dem Mittag LIVE vom Brandenburger Tor gesendet. Leider hat uns die Netzqualität einen Strich durch die Rechnung gemacht. So hatten wir trotz bestem LTE Empfang nur eine sehr bescheidene Qualität in der Übertragung. Sorry dafür.

Infektionsschutzgesetz

Das Gesetz gibt es bereits seit langem. Für Diskussionen sorgte hauptsächlich der neu eingefügte Paragraf 28 a. Dieser neue Paragraph präzisiert die Befugnisse des bereits vorhandenen § 28 Infektionsschutzgesetz. Die Befugnisse des § 28 a gelten nur für COVID-19 und nur im Falle der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Mit einfachen Worten: definiert der neue Zusatz die Möglichkeiten an Eingriffen in das Leben der Bundesbürger im Falle einer Pandemie. So ist faktisch gesetzlich fest verankert, wie eine Pandemie zu bewerten ist (Inzidenz-Wert), was wie zur Bekämpfung eingeschränkt werden darf oder nicht, oder welche Schutzmaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Zuvor war dies nicht genau festgelegt und es gab unzählige Diskussionen darüber, auch gerichtlich, ob nun z.B. ein Beherbergungsverbot rechtlich möglich ist oder nicht.

 

 

 

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