Bernau (Potsdam): Heute waren sich einmal alle Parteien einig. Im Potsdamer Landtag ging es in einer „Aktuellen Stunde“ darum, die KameradInnen der freiwilligen Feuerwehren besser zu schützen.
Insbesondere soll die Hinterbliebenenversorgung und der Unfallversicherungsschutz von freiwilligen und hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen und Angehörigen von im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen angeglichen werden.
Die mehr als 40.000 ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helferinnen und Helfer bei den Feuerwehren im Land Brandenburg leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz der Bevölkerung. Sie setzen häufig ihr Leben aufs Spiel, um andere aus Gefahren zu befreien. Deshalb hat der Landtag Brandenburg auf Initiative der SPD am Mittwoch beschlossen, die Versorgung der Retter im Unglücksfall zu verbessern. Mit den Stimmen aller demokratischen Fraktionen wurde ein entsprechender Antrag beschlossen. Dem Thema war auch die aktuelle Stunde des Landtags gewidmet.
„Überall in Brandenburg engagieren sich die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer für die Gemeinschaft und sind dabei oft Gefahren ausgesetzt“, so die Landtagsabgeordnete Britta Stark (SPD). „Ihnen gebührt unser aller Respekt, und sie haben Anspruch auf eine angemessene Versicherung und Versorgung, falls ihnen beim Einsatz etwas zustößt.“ Anlass für die beabsichtigte Neuregelung war ein Unglück Anfang September 2017 auf der Bundesautobahn 2, bei dem zwei Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Kloster Lehnin während des Einsatzes nach einem Verkehrsunfall ums Leben kamen. „Das hat uns alle tief getroffen.
Wir sehen unsere politische Verantwortung nun darin, die Hinterbliebenen bestmöglich abzusichern“, so Britta Stark, die zur aktuellen Stunde in den Landtag auch Zugführer der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bernau und der Gemeinde Panketal eingeladen hatte, die die Debatte live auf der Besuchertribüne des Parlaments verfolgten. „Wir werden uns auf Bundesebene für eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften einsetzen und gegebenenfalls zeitnah für Brandenburg eine praktikable und gerechte Lösung verabschieden. Darauf können sich die Kameradinnen und Kameraden ebenso wie ihre Familien verlassen“, unterstrich Britta Stark.
Den vollständigen Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN findet Ihr hier.
Foto: FFW Schönow, Löschzugführerin Jacqueline Sachs und Kamerad Michael Herrmann
Anbei noch ein Statement von Löschzugführerin Jacqueline Sachs:
„Deutlich Worte habe ich zum Heidefest in Schönow nach unserem Festumzug zu unserer Landtagspräsidentin, Frau Britta Stark gesagt. Es sei nun wirklich kein Geheimnis, dass es um die Versorgung der Hinterbliebenen ehrenamtlicher Feuerwehrleute im Ernstfall nicht zum Besten steht. Dass die Kameraden vom Einsatznachsorgeteam Brandenburg häufig auf private Mittel zurückreifen müssen, wenn sie zur Erstbetreuung traumatisierter Rettungskräfte in Ortswehren oder Ortsverbänden von Hilfsorganisationen gerufen werden. Ein Skandal sei das und wenn man genau drüber nachdenkt, bestimmt keine Motivationshilfe, wenn man sich nach einem Hobby oder einer Berufung umsieht, die einen erfüllt, die es einem ermöglicht, für unser Gemeinwesen etwas Gutes in den Reihen der Rettungskräfte zu tun.
All dies unter dem Eindruck des nachwirkenden Entsetzens über den Tod zweier Kameraden der Feuerwehr Kloster Lehnin im Feuerwehreinsatz 4 Tage zuvor.
Emotional ein wenig aufgeladen, habe ich von Frau Stark als Landtagspräsidentin gefordert, hier doch endlich etwas zu tun! Dafür hab ihr Politiker doch ein Mandat vom Wähler bekommen, dass ihr etwas für die Menschen in unserem Land bewegt, beschließt und Steuergelder dafür ausgebt. Und das nicht nur bis zum 24.9. bin ich doch ein wenig hart mit Frau Stark ins Gericht gegangen.
Sie sagte mir auf den Kopf zu, dass sie sich kümmern wird!
Und nicht nur sie, alle Mitglieder des Landtages Brandenburg haben sich gekümmert. Am 20.09.2017 wurde die Drucksache 6/7394 des Landtages Brandenburg auf den Weg gebracht. Darin geht es um die Verbesserung der Versorgungsleistungen für Freiwillige Feuerwehrleute im Unglücksfall. Eine Einladung von Frau Stark persönlich flatterte mir und einigen Kameraden ins Haus, doch als Gast an der Aktuellen Stunde des Brandenburger Landtages teilzunehmen. Ich muss sagen, es war mir persönlich eine Ehre, dabei sein zu dürfen, wie sich ein Abgeordnetenhaus geschlossen hinter die Belange von Freiwilligen Rettungskräften in unserem Land gestellt hat.
Viele Dinge, die uns Rettungskräfte in diesem Zusammenhang umtreiben wurden in einer einstündigen Debatte erörtert und festgehalten.
Um hier nur einige Beispiele zu nennen:
- Die erheblichen Unterschiede bei den Versorgungsleistungen, die unterschiedliche Absicherung von beamteten Rettungskräften auf der einen Seite und Hauptamtlichen und Freiwilligen Kräften auf der anderen Seite ist eine schreiende Ungerechtigkeit! Eine Vereinheitlichung des Unfallschutzes muss rückwirkend zum 01.01.2017 erfolgen. (Daniel Kurth, SPD)
- Es müssen Risiken neu bewertet werden, mit denen Rettungskräfte heute umgehen müssen, eine schnelle Klärung dieses Sachverhalts muss gefunden werden, das ist das mindeste, was der Landtag tun kann (Björn Lakenmacher, CDU)
- Der Landtag Brandenburg steht in konkreter Verantwortung für die Versorgungsleistungen für die Rettungskräfte. Stehen diese doch immer größer werdenden Herausforderungen (Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, Die Linke)
- Es sei ein Versäumnis der Landesregierung, dass es nach 20 Jahren solche Versorgungsunterschiede gibt (Andreas Kalbitz, AfD)
- Hauptamtliche Kräfte bei Feuerwehren sind gegenwärtig noch schlechter gestellt, als Freiwillige Feuerwehrleute, was die Versorgungsleistungen für Hinterbliebene im Ernstfall anbelangt. Man müsse auch neuen Lebensmodellen Rechnung tragen, bislang werden nur Ehepartner oder Partner aus eingetragenen Partnerschaften bei Versorgungsleistungen überhaupt berücksichtigt. (Ursula Nonnenmacher, Bündnis/Die Grünen)
- Sicherheit hat einen Preis! Polizei, Hilfsorganisationen und die Feuerwehr entrichten diesen Preis! Deshalb müssen die Hilfskräfte wissen, dass es Sicherheit für ihre Familien gibt. Das sind wir ihnen Schuldig! Deshalb dieses Signal: Das ganze Land steht in dieser schwierigen Zeit zusammen, das Abgeordnetenhaus steht hinter Ihnen! (Dietmar Woidke)
Mit diesem Schlußwort ging das Gremium in die Abstimmung. Einstimmig wurde beschlossen, die Landesregierung damit zu beauftragen bis zum Jahresende eine Angleichung der Versorgungsleistungen für freiwillige Feuerwehrleute an die Versorgung der Berufsfeuerwehrleute durch eine Gesetzesänderung rückwirkend zum 01.01.2017 herbeizuführen.“