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Barnim: Umweltamt warnt vor illegalen Abfallsammlungen

Info des Landkreis Barnim

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Barnim): Wir alle kennen sie: Diese kleinen bunten Wurfzettel in unseren Briefkästen auf denen z.B. „Schrottsammlungen“ angekündigt werden.

Meist wird darum gebeten, Schrott, alte Technik oder Altkleidung an den Straßenrand oder vor die Haustür zu stellen. Wie das Umweltamt des Landkreis Barnim aktuell mitteilt, sind diese Sammlungen jedoch oft illegal und auch derjenige, der seinen Schrott an den Straßenrand abstellt, macht sich unter Umständen strafbar.

Anbei einige Infos und Hinweise des Landkreis Barnim:

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Das Umweltamt des Landkreises Barnim warnt wiederholt vor illegalen Sammlungen von Fernsehern, Computertechnik, Kühlgeräten oder sonstigen Elektrogeräten sowie von Möbeln, Altkleidern und Reifen im gesamten Gebiet des Landkreises Barnim. Oftmals handelt es sich um Sammlungen ohne jegliche Genehmigung der Behörde und sind damit strafbar.

Private Firmen dürfen Abfälle nur dann sammeln, wenn sie hierfür eine Genehmigung durch die entsprechende Landesbehörde (in Brandenburg die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin) haben und die Sammlung beim entsprechenden Landkreis angezeigt ist.

Wenn Sie Ankündigungen von Straßensammlungen als Wurfzettel in ihrem Briefkasten vorfinden und sich nicht sicher sind, ob es sich dabei um eine legale oder illegale gewerbliche Sammlung handelt, wenden Sie sich bitte an die untere Abfallwirtschaftsbehörde unter 03334 214-1581 oder -1580.

Anhaltspunkte für illegale Straßensammlungen:

  • Sammlungen von Elektroschrott aus Privathaushalten sind nur der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (BDG) als kommunalem Entsorgungsunternehmen erlaubt. Private Sammler von Elektroschrott handeln immer illegal.
  • Illegale Sammler geben auf ihren Wurfzetteln oft keine Firmenbezeichnung und Telefonnummer an.
  • Wurfzettel von illegalen Sammlern weisen oft erhebliche Rechtschreibfehler auf.
  • Die Sammlungen erfolgen oft in den Morgen- oder Abendstunden sowie am Wochenende.

Bitte beachten Sie: Wer Elektrogeräte für die Abholung durch illegale Firmen an die Straße stellt, macht sich strafbar. Die „Sammler“ suchen sich die lohnenswerten Gegenstände heraus, bestenfalls bleibt der Rest vor Ihrer Tür liegen oder wird, wie nachweislich bereits oft geschehen, auf Parkplätzen, Waldwegen, Feldrainen oder Straßenrändern entsorgt. Abgesehen von den dadurch entstehenden Umweltproblemen müssen diese Ablagerungen als illegale Abfallablagerungen auf Kosten der Allgemeinheit, beseitigt werden.

Elektrogeräte gehören daher zu den Recycling- und Wertstoffhöfen! Bei Abholbedarf wenden Sie sich bitte an die Kundenbetreuung der BDG unter 03334 52620-26, -27 und -28.

Verwendete Quelle: Landkreis Barnim

 

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