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+++ Trinkwasser Bernau – Abkochanordnung per sofort aufgehoben +++

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Gute Nachrichten für alle Bernauer

Bernau (Barnim): Wie uns der WAV Panke/Finow in diesen Minuten mitteilte, ist die Abkochanordnung für das Trinkwassernetz von Bernau bei Berlin ab sofort, 19. Juli 2017 – 11.30 Uhr aufgehoben.

Nach neuesten Messungen durch das Gesundheitsamt, konnte keine weitere Belastung des Trinkwassers durch coliforme Bakterien festgestellt werden. Die Leitungen wurden in weiten Teilen Bernaus mehrfach gründlich gespült.

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Vor gut 3 Wochen, am 29. Juni 2017 wurden im Bernauer Trinkwassernetz coliforme Bakterien festgestellt. Betroffen waren zunächst etwa 350 Haushalte in Lindow. Nur wenige Tage später fand das Gesundheitsamt auch Bakterien im restlichen Trinkwassernetz von Bernau. Zwar war die Belastung hier sehr gering, jedoch entschloss man sich auch hier eine Abkochanordnung anzuordnen. Selbst bei kleinsten Veränderungen in der Wasserqualität wird sofort Alarm geschlagen…

Nach nunmehr 3 Wochen konnte diese aufgehoben werden. Das Gesundheitsamt fand keine Bakterien mehr. Wie es zur bakteriellen Belastung kam, lässt sich bisher nur vermuten. Wahrscheinlich, dies wird noch geprüft, war eine Baumaßnahme/Bauteil in der Weißenseer Straße schuld.

Seitens des WAV heisst es weiterhin: Kommunikation verfeinern

„Die von dem Abkochgebot betroffenen Grundstückseigentümer wird der WAV in diesen Tagen nochmals anschreiben. „Wir wollen für eine bessere Kommunikation mit Blick auf die Bewohner von größeren Wohneinheiten werben“, kündigt der Verbandsvorsteher an. Denn in Mehrfamilienhäusern nutzen mehrere Wohnungen einen Hausanschluss für Trinkwasser. Hier hatten Bürger vereinzelt bemängelt, dass sie entweder keine Information zu den Verhaltensregeln bekommen haben – oder erst sehr spät über einen Aushang im Treppenhaus informiert wurden. Der WAV hatte bereits im Zuge der Bekanntgabe des Abkochgebotes rund 4.500 Flugblätter verteilt und zusätzlich alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt, um Bürger über Print- und Online-Medien, Radio und Lokalfernsehen zu erreichen.“

Wer haftet? Diese Frage stellen sich zur Zeit u.a. zahlreiche Bernau LIVE LeserInnen. Im Grunde hat unserer Kenntnis nach, keiner ein Recht auf „Entschädigung“. In den AGB des WAV werden solche Haftungen generell ausgeschlossen und die Stadtwerke Bernau haben damit eigentlich gar nichts zu tun. Unternehmen haben ggf. und hoffentlich für solch einen Fall eine Haftpflichtversicherung.

Etwa 4% unseres täglichen Wasserverbrauchs werden für die Nahrungszubereitung verwendet. Hat so z.B. eine Person 2 Liter Wasser am Tag abgekocht, so hat er dafür etwa 84 Cent an Strom für die 3 Wochen verbraucht. Bei einer 4-köpfigen Familie liegt der Strommehrverbrauch bei etwa 2-4 Euro für die ganze Zeit. Nicht viel zum Schutz der eigenen Gesundheit.

Da der WAV ein an sich „geschlossenes System“ ist, müssten etwaige Entschädigungen auf andere umgelegt werden. So müssten z.B. die Biesenthaler die Entschädigung zahlen, bzw. ihnen aufgeschlagen werden. Wir, als Bernau LIVE, gehen also davon aus, dass es, realistisch gesehen, vermutlich keine „Entschädigungen“ geben wird, auch wenn es kürzlich noch hieß „wir, der WAV, werden darüber nachdenken“.

Letztendlich freuen wir uns alle, dass das Wasser wieder der gewohnten Qualität entspricht und die Abkochanordnung aufgehoben wurde. Wir sind überzeugt, dass keiner mit Absicht „Bakterien“ ins Wasser brachte und es auch für den WAV oder die Stadtwerke als Besorger keine leichte Zeit war.

Im Übrigen befinden sich „coliforme bakterien“ fast überall in unserer Umgebung und wir kommen tagtäglich hunderte Male mit ihnen in Kontakt. Coliforme Bakterien sind nicht zwingend schädlich. Etwa ein bis zwei Kilogramm solcher Mikroben leben in einem menschlichen Darm und sorgen für die Verdauung. Gesundheitsgefährdend werden sie nur dann, wenn sie eine bestimmte giftige Keim-Art beinhalten. Dies war wohl in Bernau nicht der Fall.

Coliforme Bakterien dienen laut der Trinkwasserverordnung als Verschmutzungsindikator für Trinkwasser. Als Grenzwert laut Trinkwasserverordnung dürfen Coliforme Bakterien in 100 ml Wasserprobe nach einem Anreicherungsverfahren nicht nachweisbar sein. Werden erhöhte Werte festgestellt, so wie im Trinkwassernetz von Bernau, müssen Maßnahmen getroffen werden, diese Bakterien im Trinkwasser abzutöten (Chlorung, Ozonierung) bzw. auszuspülen.

Auch für Blumberg – Elisenau wurde die Abkochanordnung aufgehoben.

Die durch das zuständige Gesundheitsamt erlassene Abkochanordnung für den Ahrensfelder Ortsteil Elisenau, vom 05. Juli 2017, wurde mit dem heutigen Tag aufgehoben. Die letzten Spülungen und Proben ergaben, dass das Trinkwasser die vorgeschriebenen Grenzwerte wieder einhält.

Die Ursache der Bakterienbelastung begründet der zuständige Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ mit einem falschen Bauteil, das im Bereich Lindow eingebaut wurde und von dort aus in das weitere Netz ausgestrahlt hat.

Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des WAZV Ahrensfelde/Eiche unter der Rufnummer: 030/ 9302096-0 zur Verfügung.

 

Unsere bisherigen Beiträge zum Trinkwasser.

(Foto: CC0 Pexels.com / PS Photography)

 

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