Land Brandenburg informiert über Corona-Lockerungs-Szenarien
Mit Infos der Staatskanzlei
Bernau / Brandenburg: Das Brandenburger Kabinett hat am heutigen Dienstag darüber beraten, wie mögliche Lockerungen im Bezug auf die Corona-Eindämmungsverordnung aussehen könnten.
Auch wenn viele Fragen noch offen sind, gibt es nun einen 4-Stufenplan, der als Orientierung und Fahrplan dienen soll. Leider ist aus diesem noch nicht genau ersichtlich, ab wann genau welche Stufe in Kraft treten wird.
Als erstes sollen nun, neben Friseuren, auch Gartenfachmärkte und Baumschulen ab 1. März öffnen dürfen. Später, mit der Stufe 2, soll dann auch u.a. der Einzelhandel mit Zugangsbegrenzungen folgen. Körpernahe Dienstleistungen, Beherbergungen, Gastronomie oder Veranstaltungen könnten in Stufe 3 folgen. In der Stufe 4 könnten z.B. Hotels und Schwimmbäder öffnen, Kontaktbeschränkungen entfallen und Kitas und Schulen in den normalen Regelbetrieb übergehen.
Stufe 1 (aktuell geltende Eindämmungsverordnung)
- geöffnet, Betreuung zu Hause soweit möglich
- Wechselunterricht Grundschulen; Präsenz Abschlussklassen
- Kontaktbeschränkung 1 Haushalt/1 Person (Kinder bis 14 Jahre dieser HH bleiben unberücksichtigt)
- Elementare körpernahe Dienstleistungen (Dienstleistende im Gesundheitsbereich und sonstige helfende Berufe, soweit diese medizinisch, pflegerisch oder therapeutisch notwendige Leistungen erbringen, insbesondere im Bereich der Physio- oder Ergotherapie, Logopädie, Podologie sowie der Fußpflege, die nicht rein kosmetischen Zwecken dient sowie Frisöre)
Stufe 2
- Kita geöffnet, Betreuung zu Hause soweit möglich
- Wechselunterricht Grundschulen und weiterführende Schulen; Präsenz Abschlussklassen
- Kontaktbeschränkung 2 Haushalte/5 Personen (Kinder bis 14 Jahre dieser HH bleiben unberücksichtigt)
- Einzelhandel mit Zugangsbegrenzungen
- Einstieg in außerschulische Bildungsangebote
- Einstieg in Jugendarbeit > 14 Jahre
- Sport mit Abstand, feste Gruppen (außen vor innen)
- Museen, Ausstellungshäuser, Planetarien, Bibliotheken
- Einrichtungen unter freiem Himmel wie Gedenkstätten
- Veranstaltungen im Freien (Begrenzung der Personenzahl)
- Outdoor-Freizeitangebote
Stufe 3
- Kita Regelbetrieb
- Ausweitung Präsenzpflicht an Grundschulen und weiterführenden Schulen
- Kontaktbeschränkung 3 Haushalte/10 Personen (Kinder bis 14 Jahre dieser HH bleiben unberücksichtigt)
- Theater, Konzerte, Kino
- Einstieg Gastronomie
- Beherbergung Einzelobjekte Ferienhäuser/Ferienwohnungen/Camping
- Sport, Training und Wettkampf größere Gruppen ohne Abstand (außen vor innen)
- Körpernahe Dienstleistungen wie z. B. Kosmetik
- Freizeitangebote innen (Begrenzung Personenzahl)
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (Begrenzung Personenzahl)
- Versammlungen: unter freiem Himmel Ausweitung Teilnehmerzahl auf über 500; in geschlossenen Räumen weiterhin Begrenzung durch Hygieneregeln in Abhängigkeit von Raumgröße und Beschaffenheit
Stufe 4
- Kita / Schule Regelbetrieb
- Keine Kontaktbeschränkung
- Beherbergung Hotel / Ferienwohnungen
- Freizeitangebote innen ausweiten
- Schwimmbäder/Thermen/ Wellness
- Spielhallen
Der Fahrplan zu etwaigen Lockerungen beruht auf den aktuellen Stand der Corona-Situation und den entsprechenden Zahlen. Die aufgeführten Pläne sollen in die laufenden Bund-Länder- Abstimmungen zur Vorbereitung der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 3. März 2021 eingebracht werden. Die dann vom Bund gefassten Beschlüsse oder Vorgaben, können den Perspektiven-Plan des Land Brandenburg noch erheblich abändern.
Die oben genannten Szenarien sollen unter den folgenden Grundsätzen möglich werden:
Grundsatz 1: Berücksichtigung verschiedener Entscheidungsvariablen
Neben dem > Inzidenzwert sind dies die
> Belastung des Gesundheitswesens,
> die Entwicklung des R-Wertes,
> der Impffortschritt,
> die Umsetzung von Testkonzepten sowie
> die laufenden Abstimmungen mit den anderen Ländern und dem Bund.
Grundsätzlich gilt: Je niedriger die Infektionszahlen und je höher die Impfquote und das Testangebot ausfallen, desto mehr Lockerungen können umgesetzt werden.
Grundsatz 2: Die AHA-Regeln gelten unverändert.
Bei sämtlichen Lockerungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass die AHA-Regeln eingehalten werden (z. B. Abstand und Masken). Insbesondere spezifische und lageangepasste Hygienekonzepte stellen bei Lockerungen und einer Rückkehr zur Normalität sicher, dass die Neuinfektionen kontrollierbar bleiben.
Grundsatz 3: Differenzierte Öffnungsregelungen innerhalb einer Betrachtungsstufe sind möglich.
Differenzierte Regelungen für Einrichtungen oder Betriebe der gleichen Stufe sind möglich, bedürfen aber einer fundierten Begründung. In diesem Sinne sollen auch die von der Kulturministerkonferenz vorgelegten Schritte in die Öffnungsperspektiven eingeordnet werden.
Grundsatz 4: Bildung hat oberste Priorität
Um die langfristigen Folgen der Pandemie bei Kindern und Jugendlichen möglichst gering zu halten, ist dieser Altersgruppe besonderes Augenmerk zu widmen. Soziales Miteinander und gesicherte schulische oder vorschulische Bildung sind wesentlich für Entwicklung und Gesundheit der Kinder und Jugendlichen. Die Rück- kehr in einen regulären Schulbetrieb ist von höchster Priorität. Da mit zunehmen- dem Alter die digitalen Kompetenzen und Souveränität steigen und Präsenzunter- richt für jüngere Schülerinnen und Schüler essentiell ist, werden die Schulen nach Jahrgängen „von unten“ nach „oben“ geöffnet.
Grundsatz 5: Verantwortungsvolle Öffnung des (Einzel-)handels sowie der Gastronomie/Hotellerie ist von strategischer Bedeutung
Zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen sind hart und über einen langen Zeitraum vom Lockdown getroffen worden. Sie zu stabilisieren und ihnen einen schnellen Neustart zu ermöglichen, ist von hoher Wichtigkeit. Das gilt insbesondere für den innerstädtischen Handel. Nicht zuletzt um die über eine ganze Generation und auch in der Fläche aufgebaute Wirtschaftsstruktur zu stabilisieren und vor einer dauerhaften Schädigung zu bewahren, ist die „Wiederbelebung“ des Einzelhandels und der Gastronomie von strategischer Bedeutung.
Grundsatz 6: Vulnerable Gruppen genießen besonderen Schutz und werden bei allen Lockerungen individuell berücksichtigt.
Insbesondere Ältere und Menschen mit relevanten Vorerkrankungen sind besonders gefährdet für schwere und schwerste Krankheitsverläufe. Sie brauchen einen besonderen Schutz. Insbesondere den Bewohnerinnen und Bewohnern von Senioren- und Pflegeheimen gilt besondere Aufmerksamkeit. Hier sind durchgehend höchste Hygienestandards und entsprechende Konzepte zu verfolgen sowie Kontaktbeschränkungen und besondere Testregime anzuwenden. Außerdem sind die Impfangebote für diese Gruppe prioritär.
Besondere Angebote in Form von „geschützten Zeitfenstern“ beim Einkauf können (z. B. bis zur Ausweitung der Impfangebote) eine weitere Schutzmöglichkeit dar- stellen. Die Umsetzungskompetenz liegt bei den Kommunen.
Grundsatz 7: Impfangebote sind mit höchster Priorität zu steigern und möglichst schnell zur Verfügung zu stellen. Vorrang für Ältere und medizinisches und pflegerisches Personal.
Der wissenschaftlich/medizinisch erfolgversprechende Weg aus der Pandemie ist durch eine maximal effektive und umfassende Impfung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger gegeben. Daher gilt diesem Ziel höchste Priorität und Vorrang vor allen pandemiebegleitenden bzw. eindämmenden Maßnahmen. Wenngleich das subjektive Sicherheitsgefühl geimpfter Personen steigt, ist von Sonderregeln (Privilegien) zum jetzigen Zeitpunkt für diesen Personenkreis abzusehen, da sie nach bisheriger Kenntnis dennoch Virusüberträger sein können. Medizinisches Personal ist zum Rückgrat der gesamten Gesellschaft geworden und muss daher besonderen Schutz genießen. Es soll bei den Impfbemühungen neben vulnerablen Gruppen mit höchster Priorität mit entsprechenden Impfangeboten versorgt werden. Dies gilt auch für den Pflegebereich.
Grundsatz 8: Testkonzepte umsetzen und Nachverfolgung von Infektionsketten gewährleisten
Entscheidend für die Bekämpfung der Pandemie ist die Unterbrechung der Infektionsketten. Dazu sind die mittlerweile deutlich ausgeweiteten Testmöglichkeiten zu nutzen. Der Bund hat angekündigt, ab dem 01.03.2021 flächendeckend umfas- sende Testmöglichkeiten zu unterstützen. Ebenfalls für den März ist die Zulassung von Selbsttests zur Anwendung durch Laien angekündigt.
Der öffentliche Gesundheitsdienst muss personell und hinsichtlich der technischen Ausstattung in die Lage versetzt werden, Infektionsketten sehr schnell nachzuverfolgen und damit zu unterbrechen. Die hier vom Bund bereitgestellte Finanzierung für zusätzliche Stellen und Digitalisierung ist dafür wichtige Hilfe und muss genutzt werden.
Statements der Ministerin und der Minister
Verwendete Quelle: Staatskanzlei Brandenburg