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Gemeinsam gegen Kindeswohlgefährdung im Landkreis Barnim

Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Eberswalde: Um Kinderschutz ging es am in dieser Woche bei einem Treffen zwischen Barnims Landrat Daniel Kurth und Jens Starigk, Leiter der Polizeiinspektion Barnim.

Gemeinsam unterzeichneten sie am Kindertag eine aktualisierte Kooperationsvereinbarung für mehr Kinderschutz im Landkreis Barnim. Kernpunkte waren hier unter anderem gemeinsame Standards zur Vorgehensweise im Falle einer potenziellen oder akuten Kindeswohlgefährdung. Hintergrund hierfür sind steigende Zahlen über Meldungen von Gefährdungen des Kinderschutzes – auch während der Pandemie.

In einer Meldung des Landkreis Barnim heisst es hierzu:

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Seit jeher arbeiten Verwaltung und Polizei im Landkreis Barnim beim Thema Kinderschutz eng zusammen. Pünktlich zum diesjährigen Weltkindertag am 1. Juni unterzeichneten Landrat Daniel Kurth und Jens Starigk, Leiter der Polizeiinspektion Barnim, eine aktualisierte Fassung der seit 2009 bestehenden und zuletzt im Jahr 2014 angepassten Kooperationsvereinbarung zum Thema Kinderschutz.

„Das Wohl der im Barnim lebenden Kinder zu wahren, ist eine der dringlichsten Aufgaben unserer Verwaltung“, erklärte Landrat Daniel Kurth anlässlich der Unterzeichnung der neuen Kinderschutzvereinbarung. „Diese Verantwortung beginnt und endet nicht mit den regulären Sprechzeiten der zuständigen Behörden. Neben dem Leitstellensystem, das eine durchgängige Erreichbarkeit des Jugendamtes gewährleistet, setzen wir deshalb auf eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Trägern der Jugendhilfe und weiteren Einrichtungen. Unser besonderer Dank gilt hier auch den Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion Barnim, mit denen wir im Bereich des Kinderschutzes seit vielen Jahren sehr gut kooperieren.“

Ziel der Kooperationsvereinbarungen ist es, einheitliche Standards und Vorgehensweisen im Falle einer potenziellen oder akuten Kindeswohlgefährdung zu definieren und fortlaufend abzustimmen. Zudem verpflichten sich die Kooperationspartner, gemeinsame Fort- und Weiterbildungsangebote wahrzunehmen. Oberstes Anliegen ist es, zu jeder Zeit und in jedem Fall unmittelbar reagieren zu können.

„Fast täglich erreichen mich Meldungen zu Fällen von Kindeswohlgefährdungen“, betont der Barnimer Polizeichef Jens Starigk. „Gerade die Pandemiezeit hat gezeigt, wie bedeutsam das Thema Kinderschutz ist. Ein schnelles und koordiniertes Vorgehen ist dabei enorm wichtig. Wir nehmen die aktuelle Entwicklung daher gerne zum Anlass, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Landkreis, insbesondere dem Barnimer Jugendamt, in Form einer aktualisierten Kooperationsvereinbarung zu bekräftigen.“

Beim Barnimer Jugendamt waren im vergangenen Jahr insgesamt 1393 Meldungen von Kindeswohlgefährdungen durch Nachbarn, Kitas, Schulen und anderen Einrichtungen eingegangen. Das entspricht einem Anstieg von 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr (1142). Die Polizeiinspektion Barnim informierte das Jugendamt im Jahr 2020 über 94 solcher Fälle. Auch hier ist die Zahl der Meldungen um etwa 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr (80) gestiegen, wie deren Leiter, Jens Starigk, erklärte. Für das erste Halbjahr 2021 liegt die Zahl der übermittelten Meldungen bei derzeit 42.

Hinweis: Unter der Telefonnummer 03334 214 – 1700 können Menschen, die dem Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung melden wollen, rund um die Uhr anrufen. Die Nummer ist 24 Stunden lang geschaltet. Sie wird ergänzt durch einen Anrufbeantworter. Dieser soll zusätzlichen Schutz bieten, falls die Nummer besetzt ist. Es geht kein Anruf verloren und jeder Meldung wird nachgegangen. Alternativ können Sie auch eine schriftliche Meldung unter Verwendung des Formulars zur Kindeswohlgefährdungsmitteilung abgeben.

Das Formular steht auf der Internetseite des Landkreises Barnim zum Download bereit.

Verwendete Quelle: Landkreis Barnim

 

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