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Bernau: Sommerferien im Konfetti und (Steuer) Tipps für Ferienjobs

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Sommerferien 2017 im Konfetti

Bernau (Barnim): Das Bernauer Freizeithaus Konfetti geht in den Sommerferien vom 24.07. – 04.08. (Montag – Freitag von 9-15 Uhr) auf „Barnim-Safari“.

In der ersten Woche werden die Tiere, Pflanzen und Gewässer der Umgebung erkundet und mit Lupen, Bechern, Köchern und Kamera untersucht. In der zweiten Woche dreht sich alles um regionale Produkte. Von der Kuh zum Käse, vom Getreide zum Brot, von der Frucht zum Eis- Wie geht das eigentlich? Bei schönen Wetter wird es auch einige Wasserspiele geben. Also sollten die Badesachen nicht vergessen werden.

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Mitmachen können alle Grundschüler_innen im Alter von 6 – 12 Jahren. Die Kosten belaufen sich auf einen Teilnehmerbetrag von 5 Euro pro Tag inklusive Mittagessen. Um vorherige Anmeldung unter konfetti@freidenker-barnim.de oder 03338/3389720 wird gebeten.

Ferienjobber können oft Steuern sparen

Jugendliche und Studierende können bei Ferienjobs gezahlte Lohnsteuer oft zurückerhalten. Darauf verweist SPD-Landtagsabgeordnete Britta Stark.

Voraussetzung ist, dass sie nicht über das ganze Jahr ein ähnlich hohes Einkommen erzielen wie in den Ferienwochen – was bei Schülerinnen, Schülern und Studierenden meistens der Fall ist. „Auch im Barnim arbeiten viele junge Menschen vor allem jetzt in den Sommerferien, um sich etwas dazuzuverdienen“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Britta Stark. „Sie können oft viel Geld sparen, das vom Arbeitgeber erstmal als Lohnsteuer abgeführt wird.“

Die Finanzämter erstatten diese Lohnsteuer oder einen Teil davon auf Antrag zurück. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach dem Jahreseinkommen.

2017 wird zum Beispiel für Alleinstehende in der Steuerklasse I ein Grundfreibetrag von 8.820 Euro angerechnet; der tatsächlich steuerfreie Betrag kann wegen Abzugspauschalen sogar bei 9.850 Euro liegen. „In jedem Fall ist es für Ferienjobber empfehlenswert, sich schlau zu machen und nach dem Jahresende ans Finanzamt zu wenden“, weiß Britta Stark. „Die Schülerinnen oder Studenten, die in ihrer Freizeit arbeiten, können auf diese Weise Geld zurückerhalten, das ihnen rechtlich zusteht. Niemand soll mehr Steuern zahlen als gesetzlich vorgeschrieben.“

Nähere Informationen gibt es im Internet unter:

http://www.mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.370740.de

Foto: Bernau LIVE

 

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