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Bernau:Seit gestern darf überall Feuerwerk verkauft werden und manche, so hat man zumindest den Anschein, wollen ganz Brandenburg erleuchten. Zumindest wenn man nach den Mengen, die sie aus den Läden tragen, urteilen möchte. Allgemein erfreut sich die „Knallerei“ großer Beliebtheit und so werden Jahr für Jahr weit mehr als 120 Millionen Euro für Feuerwerkskörper ausgegeben.
Leider ist der sachgerechte Umgang mit dem hochexplosiven Material nicht immer gegeben. So kommt es Jahr für Jahr zu zahlreichen Verletzungen, Bränden, Unfällen oder sinnloser Zerstörung.
Anbei einige Tipps für ein tolles Feuerwerk.
Generell ist das Abbrennen von illegalen Feuerwerkskörpern, wie zum Beispiel aus Polen, nicht erlaubt. Legale Feuerwerkskörper tragen das Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und das CE-Sicherheitszeichen nebst einer Registriernummer. In Brandenburg ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur vom 31. Dezember, 16 Uhr, bis zum 01. Januar, 06 Uhr, erlaubt.
Das zünden von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Tankstellen, Kinder- und Altersheimen ist generell verboten.
Die Berliner Feuerwehr rät zudem:
– Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung verwenden
– Bereits am Silvester-Nachmittag die Gebrauchsanweisungen für das Feuerwerk in Ruhe und mit klarem Verstand lesen!
– Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahren.
– Beim Hantieren mit Feuerwerk nie den gesamten Vorrat in einer Tüte oder einem Karton bereithalten.
– In der Silvesternacht Fenster und Balkontüren schließen!
– Für Entstehungsbrände Blumenspritze und/oder gefüllten Wassereimer bereit halten…
– Angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, unbedingt liegen lassen! Sie sind unberechenbar und könnten später explodieren…
– Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg oder vom Balkon aus…
– Richten Sie Abschussrampen für Raketen so ein, dass sie auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse stoßen können. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste. Böller (egal welcher Größe) und Raketen nie gegen Menschen und Tiere richten…
– „Kanonenschläge“ oder andere laute Knallkörper so zünden, dass Menschen oder Tiere nicht gefährdet werden (Gefahr von Verbrennungen und/oder irreversiblen Gehörschäden!)
– Geschosse aus Signal- oder Schreckschusswaffen sind unberechenbar, haben nichts mit Silvester zu tun und sind für diese Zwecke nicht zugelassen.
– Brandverletzungen sofort mit handwarmem Wasser maximal 10 Minuten lang kühlen
Wenn Ihr all das beachtet und danach sogar noch den Dreck etwas wegräumt, haben ganz sicher alle eine tolle Silvesternacht.
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