
Bernau – Brandenburg: Wie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung mitteilt, soll ab 2016 das Wohngeld in Brandenburg an höhere Mieten und Heizkosten angepasst werden.
Alle Haushalte, die Wohngeld beziehen, können damit rechnen, dass sie im kommenden Jahr mehr Geld bekommen. Grund dafür ist das neue Wohngeldgesetz, das zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt. Zuletzt wurde das Wohngeld 2009 an die Lebenshaltungskosten angepasst.
„Bislang ist das Wohngeld immer dann erhöht worden, wenn dazu die politische Initiative ergriffen wurde. Das ändert sich jetzt. Die Länder konnten sich durchsetzen und haben erreicht, dass die Höhe des Wohngelds regelmäßig alle zwei Jahre überprüft wird. Das bietet den Beziehern niedriger Einkommen mehr Sicherheit, die Miete für ihre Wohnungen auch auf lange Sicht bezahlen zu können,“ sagte Infrastrukturministerin Kathrin Schneider.
Zwei-Personenhaushalte beispielsweise erhielten 2012 durchschnittlich 112 Euro Wohngeld monatlich. Ab Januar 2016 wird sich ihr Wohngeld auf durchschnittlich 186 Euro monatlich erhöhen.
Die Anzahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, ist in Brandenburg rückläufig. Zum Stichtag 09.12.2014 haben 21 985 Haushalte Wohngeld bezogen. Die Anzahl der Wohngeldempfängerhaushalte zum Stichtag 14.12.2015 beläuft sich auf 17 876.
Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten. Die gesetzlichen Regelungen über die Gewährung von Wohngeld (Wohngeldgesetz – WoGG – und andere) gelten als besondere Teile des Sozialgesetzbuches (s. § 68 Nr. 10 SGB I).
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