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Schulneubau in Zepernick – Landkreis Barnim zum weiteren Verfahren

Eine Information des Landkreis Barnim

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Panketal / Zepernick: Die Untere Wasserbehörde hat kürzlich die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen für den Bau des Gymnasiums in Zepernick erteilt.

Geplant ist der Neubau eines Gymnasiums inkl. der Errichtung von Außensportanlagen in der Gemeinde Panketal, OT Zepernick, auf dem dafür vorgesehenen Grundstück zwischen der Schönower Straße und der Buchenallee („Lauseberg“). Im Vorfeld hierzu gab es einige öffentliche Diskussionen, so zum Beispiel bezüglich des Trinkwasserschutzgebietes oder zur Wahl des Standortes.

Unterlagen zum Projekt: https://panketal.de/rathaus/orts-und-regionalplanung/bauleitplanung/bebauungsplaene/bebauungsplaene-in-aufstellung/2167-b-plan-35p-lauseberg-ot-zepernick.html

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Ergänzend hierzu äußert sich nun noch einmal der Landkreis Barnim wie folgt: 

Zunächst begrüßen wir das Ergebnis der Prüfungen sehr. Der Landkreis Barnim steht insbesondere im Süden des Landkreises weiterhin vor der großen Herausforderung, dem kontinuierlichen Anstieg der Schülerzahlen im Landkreis durch die Schaffung zusätzlicher Schulplätze gerecht zu werden. Zahlreiche weiterführende Schulen im Barnim sind bereits jetzt weit über die Kapazitätsgrenzen hinaus belegt, für die sie ursprünglich geplant wurden. Nicht nur perspektivisch, sondern auch mit Blick auf die bestehenden Schulstandorte gilt es, dringend eine Entlastung herbeizuführen. Im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfs- und Schulentwicklungsplanung beobachtet der Landkreis im engen Austausch mit den Kommunen die Entwicklung der Schülerzahlen sehr genau. Dabei ist zu erkennen, dass mit Blick auf den anhaltenden Zuzug nicht davon auszugehen ist, dass ohne den Ausbau der Barnimer Schullandschaft eine spürbare Entspannung der Situation zu erwarten ist.

Im Rahmen des FNP- und B-Planverfahrens wurde insbesondere auch der Einfluss auf die Trinkwasserschutzzone vor Ort eingehend geprüft. Aus dem hydrologischen Gutachten hat sich nunmehr ergeben, dass den dort beschriebenen Anforderungen an die Trinkwasserneubildung sowie die Regenwasserbeseitigung bei der Errichtung einer wettkampftauglichen Sportanlage in der ursprünglich vorgeschlagenen Dimension nur mit einem extremen baulichen Mehraufwand entsprochen werden kann. Die Kosten hierfür würden den in der Haushaltsplanung des Landkreises vorgesehenen Kostenrahmen für dieses Projekt erheblich übersteigen.

Unter Berücksichtigung der ökologischen sowie wirtschaftlichen Gegebenheiten sowie auch in Abwägung mit den im Zuge der bisherigen Planung vorgebrachten öffentlichen Interessen hat der Landkreis Barnim beschlossen, auf die Errichtung einer Wettkampfbahn C zu verzichten. Mit der nunmehr aktualisierten Planung gehen weiterhin deutliche Angebotsverbesserungen für den Schul- und Vereinssport einher. Diese umfasst die Errichtung einer Dreifeldhalle sowie von Außenanlagen für den Schulsport gemäß den Empfehlungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.“ Quelle: Landkreis Barnim.

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