Klosterfelde / Barnim: Zu einem ominösen Anruf kam es bereits am 29. Mai 2024 in einer Schule in Klosterfelde.
Gegen 12 Uhr meldete sich ein bisher unbekannter Anrufer und forderte das Sekretariat auf, einen Schüler aus dem Schulgebäude zu schicken, da dieser von seinen Eltern abgeholt werden würde.
Nachdem der Anrufer aufgelegt hatte, kamen dem Schulpersonal Zweifel an der Situation und so kontaktierte man die Eltern des betroffenen Schülers über die in der Schule hinterlegten Telefonnummern. Im Gespräch mit den Eltern stellte sich jedoch heraus, dass sie weder in der Schule angerufen hatten, noch ihr Kind von dieser abholen wollten.
Die Schule reagierte umgehend und so folgte ein entsprechender Warnhinweis über das staatliche Schulamt an weitere Schulen in Brandenburg und Eltern sorgten sich.
Am gestrigen Mittwoch gingen erneut zwei Anrufe in der Schule in Klosterfelde ein. Am Telefon waren nach eigenem Bekunden zwei Schüler, die einräumten, den Anruf am 29. Mai 2024 getätigt zu haben. Im Gesprächsverlauf äußerten sie hierbei Detailwissen, welches die Glaubhaftigkeit der Schüleraussagen unterstreicht. Die Schüler, welche ihre Namen nicht nennen wollten, bedauerten den Vorfall und gaben an, sich einen Scherz erlaubt zu haben. Hierbei seien sie sich über die Tragweite ihres Handelns nicht bewusst gewesen, so die Polizei.
Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen konnten weitere Hinweise zu den Namen der Anrufer erlangt werden, denen die Polizei nun nachgeht. Bisher konnten die Personen jedoch nicht angetroffen werden, um den Sachverhalt zu klären.
Angesichts dessen finden seitens der Polizei weitere Prüfungshandlungen statt, um die aktuell vorliegenden Erkenntnisse, dass es sich hierbei um einen schlechten Scherz und keine strafrechtliche relevante Tat handelt, weiter zu untermauern.
Verwendete Quellen: Polizeidirektion Ost.