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Geflügelpest in Barnim – Landkreis erlässt Tierseuchenallgemeinverfügung

Anordnung des LK Barnim

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Wie der Landkreis Barnim aktuell informiert, wurde die Geflügelpest bei Wildvögeln sowie bei Hausgeflügelbeständen nachgewiesen.

Betroffen sind Regionen im Landkreis Barnim sowie im Nachbarlandkreis Märkisch Oderland. Um der Tierseuche vorzubeugen, hat der Landkreis Barnim eine Tierseuchenallgemeinverfügung für alle Geflügelhalter in Riskogebieten erlassen. Sie dient dem Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest – Subtyp H5 in Hausgeflügelbestände.

Dort sind bestimmte Risikogebiete festgelegt, in denen alle Geflügelhalter ihr Hausgeflügel aufzustallen haben. Aufstallen heißt, dass Geflügel nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden darf, die aus einer überstehenden, nach oben dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

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Darüber hinaus haben alle Geflügelhalter ihre Haltungen und Standorte, sofern noch nicht geschehen, anzuzeigen. Geflügel darf nur noch an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Vögel nicht zugänglich sind. Zudem darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss darüber hinaus für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Diese Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt so lange, bis sie aufgehoben wird.

Folgende Risikogebiete sind bisher aufgeführt:

  • die Stadt Biesenthal mit der Gemarkung Biesenthal mit den Wohngebieten Dewinsee-Siedlung und Wullwinkel sowie der Gemarkung Danewitz,
  • die Gemeinde Rüdnitz,
  • die Stadt Werneuchen mit der Gemarkung des Ortsteils Löhme,
  • die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen mit allen Gemarkungen,
  • die Gemeinde Chorin mit den Gemarkungen der Ortsteile Chorin, Golzow und Serwest,
  • die Gemeinde Ahrensfelde mit der Gemarkung des Ortsteils Mehrow,
  • die Gemeinde Sydower Fließ mit der Gemarkung des Ortsteils Tempelfelde.

Zur vollständigen Allgemeinverfügung

Quelle: Landkreis Barnim – 07. Januar 2022

 

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