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Landkreis Barnim: KFZ – Zulassung nun auch online möglich

Barnimer Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde weitet Service aus

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Eberswalde – Barnim): Ab sofort können im Landkreis Barnim Kraftfahrzeuge auch online zugelassen werden.

Auf der Seite www.barnim.de/kfz-fe kann man das Portal für die internetbasierte Wiederzulassung aufrufen. Für die Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde ist es ein weiterer Schritt Ihren Service bürgernah auszubauen, so der Landkreis in einer Mitteilung.

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Kurz vor Jahresschluss hat die Behörde mit 81.000 Anliegen von mehr als 55.000 Bürgern bereits mehr Vorgänge bearbeitet als in den vergangenen Jahren. Dennoch wird mit einer durchschnittlichen Wartezeit von unter 10 Minuten der niedrigste Wert überhaupt erwartet. Der Anspruch ist es jedoch, dass man zu jeder Tageszeit ein Fahrzeug zulassen kann und anschließend die Möglichkeit erhält, ohne Behördengang loszufahren.

Stufe 1: Online Außerbetriebsetzung

Seit dem 1. Januar 2015 ist es möglich, Fahrzeuge online außer Betrieb zu setzen (abzumelden). Die Außerbetriebsetzung wird beim Bürgerserviceportal Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde beantragt. Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 neu- bzw. wiederzugelassen wurden, da nur diese Fahrzeuge die neuen Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten und in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) haben. Außerdem ist der neue Personalausweis mit Online-Funktion oder elektronische Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online Ausweisfunktion (eID) erforderlich.

Stufe 2: Online-Wiederzulassung

Als zweiten Schritt nach der Online-Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen ist nun die internetbasierte Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk ohne Besuch der Zulassungsbehörde möglich. Um den neuen Service nutzen zu können, muss der Fahrzeughalter im Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sein und über ein zertifiziertes Lesegerät verfügen.

Auf seinem PC oder mobilen Endgerät muss zudem die kostenfreie „AusweisApp2“ installiert und gestartet sein. Weiterhin muss eine gültige Reservierung Ihres Kennzeichens für die Wiederzulassung vorliegen. Außerdem müssen Sie über eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verfügen, welche nach dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurde. Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Barnim und auch zuvor hat kein Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk stattgefunden.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt.
  • Es liegt eine gültige Reservierung des Kennzeichens für die Wiederzulassung vor.

Die antragstellende Person

  • ist eine natürliche Person, bisherige Halterin des Fahrzeugs und verfügt über ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer,
  • hat ihren Wohnsitz im selben Zulassungsbezirk, in dem die Außerbetriebsetzung stattgefunden hat (und zuvor hat kein Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk stattgefunden),
  • besitzt einen Personalausweis mit Online-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und
  • verfügt über die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit bei Außerbetriebsetzung freigelegtem Sicherheitscode (ab 01.01.2015).

Ablauf

  • Identität mittels des Personalausweises mit Online-Funktion oder des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) auf der Webseite des kommunalen oder Landesportals nachweisen.
  • Die für die Wiederzulassung notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
  • Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) des Fahrzeugs,
  • VB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung,
  • Bankdaten für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer, Infrastrukturabgabe), ggf. HU / SP-Expresscode und reserviertes Kennzeichen.

Gebühr mittels ePayment-System (z. B. via Kreditkarte) bezahlen.

  • Zulassungsantrag bestätigen und an die zuständige Zulassungsbehörde übermitteln.
  • Die Zulassungsbehörde prüft und bearbeitet den Antrag.
  • Sie erhalten die Zulassungsunterlagen sowie die Stempelplakettenträger zum Aufkleben auf das Kennzeichen per Post zugeschickt.
  • Sie kleben die Plakettenträger auf die Kennzeichenschilder auf.

Info via Landkreis Barnim.

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