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Brandenburg: Noch im Mai darf fast alles wieder öffnen!

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Bernau (Barnim): Schneller als gedacht, hat Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke am Abend zahlreiche Lockerungen zur Eindämmungsverordnung bekannt gegeben.

In den kommenden Tagen dürfen Spielplätze geöffnet werden, Kosmetik und Fußpflege wieder Kunden empfangen und die Kontaktbeschränkungen gelockert werden. Bereits ab 15. Mai dürfen Restaurants, Cafés und Kneipen wieder öffnen. Vor Pfingsten folgen dann die touristische Vermietung und Campingplätze.

Alle neuen Regelungen müssen noch vom Brandenburger Kabinett abgesegnet werden und gelten unter strengen Hygienevorschriften. Weitere Details werden bis Freitag folgen. Anbei ein kurzer Überblick:

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Ab Samstag, dem 9. Mai

  • werden die Spielplätze wieder geöffnet.
  • werden die bisherigen Kontaktbeschränkungen auf die häusliche Gemeinschaft bzw. eine andere Person geändert. Vorgesehen ist, dass sich nun zwei Hausstände treffen können.
  • wird die Verkaufsbeschränkung von 800 m2 Verkaufsfläche aufgehoben.

Ab Montag, dem 11. Mai

  • sind, unter Einhaltung der Hygieneauflagen, körpernahe Dienstleistungen wie z. B. Fußpflege oder Kosmetik wieder gestattet, auch wenn es sich um medizinisch nicht notwendige Behandlungen handelt.
  • entfallen die vorübergehend geschaffenen Möglichkeiten zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen.

Ab Freitag, dem 15. Mai

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  • können Restaurants, Cafés und Kneipen innen und außen unter Auflagen wieder öffnen. Ausgenommen sind Bars. Zu den Auflagen gehören Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen und eingeschränkte Öffnungszeiten.
  • sind Dauercamping und Wohnmobilcamping wieder möglich, sofern ein autarkes Sanitärsystem gewährleistet ist.
  • können Außen-Sportanlagen wieder öffnen. Das gilt z. B. für Marinas und Bootsverleih oder den Flugsport.
  • kann der Trainingsbetrieb in Sportvereinen ohne Wettkämpfe wiederaufgenommen werden. Das Training soll möglichst kontaktlos erfolgen. Zu Wettkämpfen wie zum Beispiel Fußball gibt es noch keine Festlegungen.

Ab Montag, dem 25. Mai

  • soll die touristische Vermietung wieder ermöglicht werden, so zum Beispiel in Hotels und Ferienwohnungen. Dies soll auch für das normale Camping gelten.

Für Verkaufsstellen des Einzelhandels wird mit der für Freitag vorgesehenen Verordnung klargestellt, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht für Beschäftigte gilt, die keinen Kundenkontakt haben oder wenn bei Kundenkontakt durch andere Vorrichtungen ein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann.

In die neue Verordnung werden weitere Erleichterungen aufgenommen, zu denen heute jedoch noch keine festen Termine genannt werden können:

  • Einzelunterricht an Musikschulen einschließlich des Einzelunterrichts von selbständigen Musikpädagogen in Wohn- und Arbeitsräumen soll wieder möglich sein.
  • Alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe können wieder öffnen, es sei denn, das zuständige Jugendamt widerspricht. Dies gilt jedoch nicht für die normale Krippen- und Kitabetreuung.
  • In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen Möglichkeiten der Beschäftigung geschaffen werden.
  • Die Besuchsmöglichkeiten von mit der Seelsorge betrauten Personen werden wieder stets zugelassen, gegebenenfalls unter Auferlegung erforderlicher Verhaltensmaßregeln.
  • Die Ausnahmen zum Kontakt- und Betretungsverbot werden um Außenaktivitäten und nachbarschaftlich organisierte Aufsichten über Kinder im Alter bis zum 14. Lebensjahr erweitert.
  • Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen Senioren- oder Behinderteneinrichtungen sollen erleichtert werden.
  • Der Betrieb von Autokinos soll künftig möglich sein.

Woidke: „Meine dringend Bitte: Halten Sie sich trotz aller anstehenden Erleichterungen an die Regeln zu Abstand und Hygiene. Denn ganz klar: Ich will nicht zurück zu den strengen Einschränkungen. Ich will, dass es bei den Öffnungen bleiben kann. Das ist – wie oft gesagt – wichtig für unsere Wirtschaft. Quelle: Staatskanzlei Brandenburg. Link

Einige Entscheidungen werden noch am kommenden Freitag erwartet und bis dahin beraten. Die hier veröffentlichten Regeln gelten nur als kurze Vorab-Info.

Ursprung für die Lockerung der Regeln war der heutige Corona-Krisengipfel mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten. Im Fokus der Gespräche stand die Lockerung vorhandener Corona-Eindämmungsmaßnahmen ab kommender Woche, den 11. Mai 2020. Hier findet Ihr auch erste Informationen zu Kita und Schule. Beitrag.

 

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