Am Dienstag legte die Kommunalaufsicht ihre Stellungnahme zum so genannten Abschmelzungsmodell vor. Dieses hatte die Stadtverordnetenversammlung im Januar zur Lösung der Altanschließerproblematik beschlossen (Beschlussnummer 6-2/2015).
Die Kommunalaufsicht kommt in ihrem Schreiben zu dem Schluss, dass das Modell mit dem Kommunalabgabenge-setz für das Land Brandenburg nicht vereinbar sei. Die Beitragshöhe sei nach den Vorteilen zu bemessen, die ein Grundstücksbesitzer aus dem Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ziehe, nicht aber an der Anschlussdauer auszurichten.
Bürgermeister André Stahl dazu:
„Ich bedauere die Entscheidung der oberen Kommunalaufsicht zutiefst. Es bestand offensicht- lich nicht der Mut, einem Modell zum Durchbruch zu verhelfen, welches bislang noch nicht mit einer Rechtsprechung belegt ist. Ziel des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung war es, mit dem Kompromiss eine möglichst große Zahl von Bescheidempfängern zu entlasten. Ungeachtet der Entscheidung zum Abschmelzungsmodell wollen wir den zweiten Teil des Beschlusses durchsetzen.
Das heißt, wir werden im Wasser- und Abwasserverband ‚Panke/Finow‘ die Umstellung im Trinkwasserbereich auf ein reines Gebührenmodell und die Wiedereinführung der Tiefenbegrenzung beantragen. Wir werden auch um die Rückabwick- lung der nachveranlagten Bescheide kämpfen. Die Stadt wird die Änderungen in der nächsten WAV-Verbandsversammlung einbringen.
Unabhängig davon steht der Rechtsweg selbstverständlich offen. Insofern besteht die Möglichkeit, die grundsätzliche Frage nach der Rechtmäßigkeit der Altanschließerbeiträge zu klären.“
via Pressestelle der Stadt Bernau
Foto: Bernau LIVE
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