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2G Regel in Brandenburg – Geduld beim Impfen im Rathaus Bernau

Termine bereits bis Ende 2021 ausgebucht

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Mit dem heutigen Montag gilt die neue Umgangsverordnung im Land Brandenburg und das Thema „Impfen“ scheint wichtiger denn je zu sein.

Neben wenigen Hausärzten gibt es aktuell jedoch kaum kommunale Impfstellen, bzw. die Möglichkeit, über diese eine Corona-Schutzimpfung zu erhalten – so wie zum Beispiel immer Montags im Neuen Rathaus von 13-19 Uhr. Zwar wurden hier bereits die Öffnungszeiten verlängert, allerdings sind bereits alle vorbuchbaren Termine bis zum Jahresende ausgebucht. Es ist also Geduld gefragt, für all diejenigen, die sich heute oder an den kommenden Montagen spontan für eine Schutzimpfung entscheiden und vor Ort warten müssen.

Gerade mit der ab heute geltenden 2G- Regelung dürfte die Nachfrage nach Impfmöglichkeiten deutlich steigen. Hinzu kommt die Empfehlung zur Drittimpfung. Ob und wie sich die Impfsituation entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Erst kürzlich haben sich Landkreis und Land dafür ausgesprochen, das Impfangebot zu erweitern.

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Beim Impfteam des Landkreises, das durch die Johanniter betrieben wird, kann zwischen dem RNA-Impfstoff von BioNTech und dem Vektorimpfstoff Johnson & Johnson gewählt werden. So auch im Rathaus Bernau. Während bei BioNTech für den ausreichenden Impfschutz zwei Dosen im Abstand von drei bis sechs Wochen erforderlich sind, muss Johnson & Johnson nur einmal verabreicht werden. Außerdem steht der mRNA-Impfstoff von Moderna begrenzt und ausschließlich für Zweit- und Auffrisch-Impfungen zur Verfügung.

Kommunaler Impftag in Panketal am 20.11.2021

Der nächste kommunale Impftag findet am 20. November 2021 von 09:00 – 17:00 Uhr in der Mensa der Grundschule Zepernick (Schönerlinder Straße 92, 16341 Panketal) statt. Vorabtermine sind jedoch bereits alle vergeben.

Die Impfstoffe von BionTech/Pfizer und Moderna werden an Kinder ab 12 Jahre verimpft. Bei Kindern zwischen 12 und 18 Jahren muss entweder ein Sorgeberechtigter dabei sein oder es muss eine Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten vorliegen. Der Impfstoff von Johnson&Johnson wird an Personen ab 18 Jahren verimpft. Voraussetzung zur Drittimpfung: Die Zweitimpfung liegt mindestens 6 Monate zurück und das Mindestalter ist 18 Jahre.

Folgende Dokumente sind mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass, Gesundheitskarte, Impfpass sowie nach Möglichkeit die ausgefüllten Impfdokumente zum Wunsch-Impfstoff. Entsprechende Unterlagen können unter https://brandenburg-impft.de/bb-impft/de/downloads/ heruntergeladen und ausgefüllt werden.

Eine Übersicht für den Landkreis Barnim gibt es hier für alle umliegenden Städte und Gemeinden hier. Alternativ kann ein Termin beim Hausarzt vereinbart werden.

Neue Umgangsverordnung in Brandenburg

Mit dem heutigen Montag tritt im Land Brandenburg eine neue Umgangsverordnung in Kraft, die vorerst bis zum 05. Dezember Anwendung findet.

Zu den wichtigsten Änderungen der Corona-Umgangsverordnung gehört die 2G Regel, die zum Beispiel in Restaurants, Hoteleinrichtungen, Museen, Kultureinrichtungen, Theater oder Diskotheken, Clubs und Festivals gilt. Mit der 2G Regel haben ausschließlich nur noch Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Zutritt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die nicht genesen oder geimpft sind, müssen sich täglich testen lassen. Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 18 Jahren ist bei der 2G-Regel ein aktueller Corona-Test erforderlich. Die 3G Regel bleibt an anderen Stellen hingegen bestehen.

Ebenfalls einigte man sich darauf, die Maskenpflicht an Grundschulen erneut einzuführen. Somit müssen nun auch Kinder der Jahrgangsstufen 1-6 wieder einen Mund- und Nasenschutz tragen. Bisher war das nur ab der 7. Klasse nötig. Zudem wird die Maskenpflicht in Horten für Kinder ab 6 Jahre zur Pflicht.

Weihnachtsmärkte und Großveranstaltungen sollen weiterhin unter der 3G-Regel stattfinden. Freiwillig können Veranstalter auf die 2G – Regel ausweichen. Hier entfallen dann Maskenpflicht oder Abstandsgebote. Ebenso gilt für körpernahe Dienstleistungen wie etwa Friseure oder Fitnessstudios die 3G Regel.

In der Pressekonferenz sprach sich Ministerpräsident Woidke nochmals dafür aus, wieder kostenfreie Corona-Tests anzubieten und rief dazu auf, sich impfen zu lassen. Innenminister Stübgen kündigte an, die Einhaltung der Maßnahmen gemeinsam mit der Polizei und den Kommunen zu kontrollieren.

Weitere Punkte

  • Erhöhung der Testfrequenz in Schulen: verpflichtend dreimal pro Woche Antigen-Schnelltest (aktuell müssen sich Schülerinnen und Schüler an zwei Tagen pro Woche testen; als Nachweis ist weiterhin auch eine von der getesteten Person oder, sofern diese nicht volljährig ist, von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest) zulässig)
  • Anhebung des Maskenstandards auf FFP2 z. B. im Öffentlichen Personennahverkehr
  • Testpflicht am Arbeitsplatz für nicht-immunisierte Beschäftigte, die während ihrer Arbeit direkten Kontakt zu anderen Personen haben (Wichtig: 3G-Regel am Arbeitsplatz soll aber erst in der Corona-Verordnung des Landes aufgenommen werden, wenn das nach geltendem Bundesrecht erlassen werden kann)
  • Personenobergrenze für den Besuch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens: höchstens zwei Personen täglich – gilt nicht für die Begleitung von schwer erkrankten Kindern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen (aktuell gibt es keine Personenobergrenze für Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen)
  • Testungen auch für immunisierte Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens als Soll-Vorschrift (Testfrequenz: zweimal pro Woche, Antigen-Schnelltest genügt) sowie für immunisierte Besucherinnen und Besucher (Testfrequenz: vor jedem Besuch, Antigen-Schnelltest genügt)

Die neue Umgangsverordnung mit vielen Einzelheiten findet Ihr hier.

Das dazugehörige Gesetzt- und Verordnungsblatt findet Ihr hier.

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Corona-Tests – Infos und Öffnungszeiten

Testzentrum Lobetal – am Bethelweg 7a – im Erdgeschoss des Hauses Eben Ezer, 16321 Bernau OT Lobetal

Öffnungszeiten:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch: von 7:00 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag: 7:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag:  7:00 bis 18:00 Uhr
  • Samstag, Sonntag, Feiertag: 8:00 bis 14:00 Uhr

Teststelle in der Stadthalle Bernau (Coronabike) – Stadthalle Bernau, Hussitenstraße 1, 16321 Bernau bei Berlin

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag von 07-19 Uhr
  • Samstag und Sonntag von 10-18 Uhr

Teststelle im Sportforum Bernau – An der Tränke 30, 16321 Bernau

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag von 10-18 Uhr
  • Samstag: von 10-15 Uhr – Sonntag geschlossen

Corona-Teststation in der Bahnhofs-Passage – Börnicker Chaussee 1-2, 16321 Bernau

Öffnungszeiten

  • Montag bis Samstag: 9:00–19:00 Uhr

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2021 – Bitte beachtet, dass seit Samstag, den 13. November 2021, nur ein Test pro Wochen kostenfrei ist.

 

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