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Grenzen zu Polen bleiben weiterhin bis zum 12.06. geschlossen

Grenzkontrollen bis 12.06.2020 verlängert

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau – Polen: Während Deutschland gerade darüber nachdenkt, die Grenzen für Besucher langsam wieder zu öffnen, verlängert die Republik Polen ihre Grenzkontrollen nunmehr bis zum 12. Juni 2020.

Dies teilte am heutigen Mittwoch die Regierung Polens mit. Heute, am 13. Mai 2020, endete die vorherige Verlängerung, welche am 29. April beschlossen wurde.

Auf der Webseite heisst es hierzu im Wortlaut:

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Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen sind seit dem 15.03.2020 vorübergehend wieder Grenzkontrollen an allen polnischen Grenzen eingeführt worden. Die Grenzkontrollen wurden bis zum 12.06.2020 verlängert.

Seit dem 15.03.2020 (Sonntag) wurden vorübergehend Grenzkontrollen an allen polnischen Grenzen (DE, CZ, LT, SK) eingeführt. An den Grenzübergängen Polens mit BY, RU und UA ist bis auf Widerruf die Grenze bis auf wenige Ausnahmen geschlossen.

Internationale Luft- und Bahnverbindungen mit Polen wurden eingestellt. Die Grenzkontrollen wurden bis zum 12.06.2020 verlängert.

Der Auto- und Busverkehr wird weiter bestehen, wobei die Einreisenden obligatorisch an den Grenzen strengen medizinischen Verfahren unterzogen werden.

Folgenden Personen wird die Einreise nach Polen gestattet:

  • polnische Staatsbürger;
  • Ehepartner der polnischen Staatsbürger;
  • Kinder der polnischen Staatsbürger;
  • Personen, die sich unter Betreung der polnischen Staatsbürger befinden;
  • Personen mit Polenkarte (Karta Polaka);
  • Personen mit Daueraufenthaltserlaubnis bzw. befristeter Aufenthaltserlaubnis Polen;
  • Personen mit Arbeitsrecht für die Republik Polen, d.h. die Ausländer, die die Arbeitserlaubnis, die Bescheinigung über die Eintragung in das Saisonarbeitverzeichnis besitzen bzw. die Erklärung über die Beschäftigung eines Ausländers in der Republik Polen besitzen und in Polen arbeiten bzw. der Arbeitsbeginn unmittelbar nach dem Grenzübertritt liegt. Die Unterlagen sollen dem Grenzschutz vorgelegt werden;
  • Personen, die Gütertransporte ausführen;
  • Diplomaten;
  • in Sonderfällen auch andere Personen mit Genehmigung des Oberbefehlshabers des Grenzschutzes der Republik Polen.

Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen sich einer zweiwöchigen häuslichen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne betrifft nicht Güterverkehr- und Busfahrer.

Ab dem 4. Mai 2020 wird nicht mehr die 14-tägige Quarantäne für die Personen angeordnet, die wegen den beruflichen, dienstlichen oder erwebstätigen Gründen in Polen oder in Deutschland die Grenze überqueren. Die neue Regelung betrifft auch Schüler und Studierende, die in Polen oder in Deutschland studieren.

Wichtig! Nachweise sind dem Grenzschutz bei der Einreisekontrolle vorzulegen. Die Befreiung betrifft nicht medizinisches Personal sowie die Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen. (Stand: 03.05.2020)

Weitere Informationen zum Grenzverkehr findet Ihr auf den Seiten der Grenzbehörde Polens.

Verwendete Quelle: Website der Republik Polen gov.pl – Link – CC BY 3.0 PL

 

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