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Landkreis Barnim erweitert die internetbasierte Fahrzeugzulassung

Info des Landkreis Barnim

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau – Barnim: Wie der Landkreis Barnim aktuell mitteilt, wurde in dieser Woche das Online-Angebot um die internetbasierte Fahrzeugzulassung erweitert.

Der digitale Service ist über die Homepage der Kreisverwaltung Barnim www.barnim.de/ikfz erreichbar und steht seit dieser Woche in erweiterter Form zur Verfügung.

Mit dem neuen Online-Dienst können viele Zulassungsvorgänge bequem von zu Hause, rund um die Uhr und in der Zeit der Pandemie des Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID-19) vor allem kontaktlos erledigt werden.

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Unter bestimmten Voraussetzungen sind folgende Zulassungsvorgänge möglich:

  • Außerbetriebsetzungen,
  • Wiederzulassungen,
  • Umschreibungen (mit und ohne Halterwechsel sowie mit und ohne Zulassungsbezirkswechsel,
  • Adressänderungen und
  • Neuzulassungen.

Grundlegende Bedingung für alle Vorgänge ist der Besitz eines elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID). Mithilfe des Dokuments muss der Antragsteller sich über ein Kartenlesegerät oder die kostenlose AusweisApp2 identifizieren. Die jeweiligen Vorgangsarten setzen unterschiedliche weitere Erfordernisse voraus. Aktuell bietet der Landkreis Barnim an, die Antragsgebühren über die Bezahlfunktion giropay zu begleichen. Die wichtigsten Informationen sind unter www.ikfz.brandenburg.de zusammengefasst und durch kleine Filmsequenzen erklärt, so der Landkreis Barnim.

Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung

Wenn das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde, kann das Fahrzeug online außer Betrieb gesetzt werden.

Hierzu müssen lediglich die Sicherheitscodes auf den Kennzeichenschildern und der Zulassungsbescheinigung Teil I freigelegt und über das Portal registriert werden. Nach der Bezahlung erfolgt direkt die amtliche Verwaltungsentscheidung, die durch den Bürger abgerufen werden kann. Demnach ist kein Sachbearbeiter direkt an dem Verfahren beteiligt. Die Online-Außerbetriebsetzung stellt einen vollautomatisierten Verwaltungsakt da, der den Aufwand in der Behörde minimiert und für die Bürgerinnen und Bürger jederzeit abrufbar ist.

Sofortiges Losfahren

Neben der Außerbetriebsetzung besteht die Möglichkeit ein erworbenes Fahrzeug umzumelden. Dazu muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem 1. Januar 2018 ausgestellt worden sein und über einen aufgebrachten Sicherheitscode verfügen. Übernehmen Sie die Kennzeichen vom Vorhalter, können Sie direkt nach der Ummeldung am Straßenverkehr teilnehmen. Hierbei ist es nicht von Bedeutung in welchem Zulassungsbezirk das Fahrzeug vorher angemeldet war. Das Portal stellt für eine Übergangszeit von maximal 10 Tagen einen Zulassungsbescheid zur Verfügung, der bei der Fahrt mitzuführen ist. Die Zulassungsdokumente werden im Anschluss postalisch durch die Behörde zugesendet.

Direkter Link für Zulassungsvorgänge: https://bar.ikfz-brandenburg.de/ikfz3/?LICENSEIDENTIFIER=barnim_kreis

Übersicht für alle Landkreise in Brandenburg: https://ikfz.brandenburg.de/ikfz/de/

Quelle: Landkreis Barnim

 

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Verwendete Quellen
Landkreis Barnim
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