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Dietmar Woidke: „Illegale Migration beschränken, Integration stärken“

Ergebnisse der MPK

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Bernau / Deutschland: Am gestrigen Montag, 06. November 2023, wurde auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) darüber beraten, wie in Zukunft mit dem Thema Migration umgegangen werden soll.

Am heutigen Dienstag informierte Brandenburgs Ministerprässident Dietmar Woidke die Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeister und die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände über das Ergebnis, das unter anderem folgende Punkte enthält: Konsequenter Schutz der EU Außengrenze, Verlängerung des Ausreisegewahrsam, die konsequente Rückführung von abgelehnten Asylsuchenden oder die Einführung einer Bezahlkarte als weitgehenden Ersatz für Bargeldleistungen.

Dabei betonte Woidke in der Potsdamer Staatskanzlei: „Die gestrige MPK war von großer Ernsthaftigkeit getragen. Länder und Bund ergreifen konkrete Maßnahmen, um die Fluchtmigration nachhaltig zu senken, die illegale Migration deutlich zu beschränken, die Schleuserkriminalität zu bekämpfen, abgelehnte Asylbewerber schneller abzuschieben, so genannte Pull-Faktoren zu verringern und zugleich eine schnellere Arbeitsaufnahme von Geflüchteten mit Bleiberecht zu ermöglichen. Bei der finanziellen Beteiligung des Bundes kommen wir zum schon lange geforderten atmenden System. All das ist dringend nötig, um unseren Landkreisen und Kommunen wieder Luft zu verschaffen.

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Vereinbart wurde, sich auf EU-Ebene für einen konsequenten Schutz der EU-Außengrenzen einzusetzen. Die vorgesehene Reform der europäischen Asyl- und Migrationspolitik muss möglichst schnell umgesetzt werden. Die Grenzkontrollen innerhalb der EU wie zwischen Brandenburg und Polen wurden umgesetzt und bleiben notwendig. Sie zeigen Wirkung. Nach Möglichkeit soll bereits im Land mit der EU-Außengrenze in gemeinsamen Polizeieinsätzen kontrolliert werden.

Im MPK-Beschluss wird die konsequente Rückführung von abgelehnten Asylsuchenden gefordert – insbesondere für Personen, die schwere Straftaten oder Gewaltverbrechen verübt haben. Die Bundesregierung hat am 25. Oktober einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Ziel ist auch, Schleuser und andere Personen aus der organisierten Kriminalität auszuweisen. Deshalb wird der Ausreisegewahrsam von bisher 10 auf künftig 28 Tage verlängert.

Zum Beschluss der MPK gehört auch die Einführung einer Bezahlkarte als weitgehenden Ersatz für Bargeldleistungen. Mit der Systemumstellung bei der Finanzierung der Flüchtlingskosten zahlt der Bund ab 2024 für jeden Asylerstantragssteller eine jährlichePauschale von 7.500 Euro statt einer jährlichen festen Gesamtsumme. Darüber hinaus sollen Veränderungen bei den Leistungen zu Entlastungen in Höhe von etwa einer Milliarde Euro führen. Künftig sollen Asylbewerber erst nach 36 Monaten Leistungen entsprechend der Sozialhilfe/Bürgergeld erhalten. Bisher war das bereits nach 18 Monaten möglich. Durch den späteren Wechsel kommt es auch bei den Gesundheitsleistungen zu Einsparungen. Dies wird Länder und Kommunen entlasten. Asylverfahren sollen deutlich beschleunigt werden.

Woidke:Die gestrigen Beschlüsse sind ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Entscheidend ist, dass die MPK-Beschlüsse jetzt schnell umgesetzt werden, damit sie sich in den Kommunen auswirken. Die heutige Landrätekonferenz hat gezeigt, dass Land und Kommunen weiter zusammenstehen. Im Dialog mit den Landkreisen und kreisfreien Städten suchen wir nach Lösungen, die die gegenwärtigen Belastungen mildern und Verbesserungen erwirken. Mein herzlicher Dank allen Beteiligten. Sie zeigen seit langem großes Engagement bei der Aufnahme und Versorgung von zu uns geflüchteten Menschen. Sie setzen damit wichtige Zeichen der Solidarität und Menschlichkeit. Aber die Menschen dürfen nicht überfordert werden. Die Sorgen und Ängste müssen ernst genommen werden und dafür muss der Staat Recht und Gesetz konsequent umsetzen.

Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine hat 2022 eine Flüchtlingswelle ausgelöst, die die Situation 2015/2016 deutlich übertroffen hat. Knapp 39.000 Geflüchtete wurden 2022 in Brandenburg aufgenommen. Die meisten aus der Ukraine. Für dieses Jahr liegt das Aufnahmesoll bei ca. 19.000 Personen.

Der stellvertretende Ministerpräsident, Innenminister Michael Stübgen, betonte:Der Gipfel zwischen Bund und Ländern war ein zähes Ringen, das im Ergebnis einige Verbesserungen gebracht hat. Mehr Geld für die Kommunen, schnellere Bearbeitung von Asylanträgen und weniger finanzielle Anreize für Personen ohne Bleibeperspektive können für Entlastung sorgen. Die Migrationskrise wird damit aber nicht plötzlich vorbei sein, den ersten Schritten müssen weitere folgen. Die Kommunen sind am Limit und brauchen eine anhaltende Reduzierung des Zustroms. Europäische Maßnahmen müssen jetzt zügig greifen, bis dahin muss die Kontrolle an nationalen Grenzen aufrechterhalten werden. Integrationswilligen müssen wir eine faire Chance geben, dazu gehört für mich eine umgehende Arbeitserlaubnis. Sechs Monate Wartezeit, wie vom Bund geplant, sind sechs verlorene Integrationsmonate. Personen ohne Bleibeperspektive und Integrationsinteresse müssen konsequent zur Ausreise gebracht werden. Ein Ausreisezentrum nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins scheint dafür ein hilfreiches Instrument zu sein.

Im Juni hat sich die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, Asylbewerber ohne Bleibeperspektive nicht mehr kurzfristig auf die Kommunen zu verteilen, sondern bis maximal 18 Monate in den Erstaufnahmen zu belassen. Deshalb liegt die Auslastung der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) in Eisenhüttenstadt gegenwärtig bei knapp 88 Prozent. Sie hat sich innerhalb von vier Monaten verdoppelt. Zur Erweiterung der Kapazitäten der Erstaufnahme werden an den Standorten Eisenhüttenstadt und Wünsdorf bis Anfang 2024 jeweils 500 zusätzliche Plätze in Containern zur Verfügung stehen. Weitere 500 Plätze werden in Frankfurt (Oder) vorbereitet.

Insgesamt lebten Ende September 20.478 Personen in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung in den kommunalen Gebietskörperschaften. Bis Ende Oktober (31.10.) wurden 9.946 Geflüchtete auf die Brandenburger Kommunen verteilt. 2022 waren es zu diesem Zeitpunkt bereits 36.506.

Verwendete Quelle: Staatskanzlei Brandenburg

 

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