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Panketal – Wildunfall: Manchmal gibt es Dinge, über die möchte man gar nicht schreiben und eigentlich richtet sich dieser Artikel auch nur an einen einzigen Autofahrer mit einigen Tipps für ALLE.
Am 18.11. 2015, gegen 18 Uhr, befuhr dein Transporter die Kirschenallee in Panketal/Schwanebeck. Mit ziemlich hohen Tempo hast Du dann eine Katze überfahren, kurz gebremst und bist einfach weitergefahren. Zeugen sind dann zur der auf der Strasse liegenden Katze geeilt um zu schauen, ob man ihr vielleicht helfen könnte. Leider hat es die Katze nicht mehr geschafft und verstarb.
Man kann sicherlich nicht jedem Tier ausweichen, aber einfach abhauen und das Tier mitten auf der Strasse liegen lassen, geht garnicht!
Gerade in der dunklen Jahreszeit werden in Deutschland fast eine Viertelmillion „Wildtiere“ im Strassenverkehr getötet. Aber was macht man eigentlich mit einem angefahrenen Tier?
Hierzu schreibt der „Deutscher Tierschutzbund e.V.“
„Als Fahrzeugführer ist es meine ethische und gesetzliche Verpflichtung, mich um ein angefahrenes Tier zu kümmern. Das fordert auch das Tierschutzgesetz. Ein häufiges Motiv, einem Tier nicht zu helfen, ist die eigene Hilflosigkeit. Der Fahrzeugführer, der ein Tier findet oder selbst ein Tier angefahren hat, weiß nicht, was er tun soll.
Ein Haustier wurde angefahren
Generell gilt: Ruhe bewahren! Panik hilft dem Tier jetzt nicht. Folgendermaßen sollten Sie vorgehen:
Unfallstelle absichern, damit kein anderes Fahrzeug in die Unfallstelle hineinfährt. Eine Decke ausbreiten. Das Tier vorsichtig auf die Decke legen.
Ist das Tier bei Bewusstsein: Mit einer Hand das Tier an der Nackenhaut festhalten; die andere Hand unter das Tier legen. Mit dem Nackengriff verhindert man Abwehrreaktionen des Tieres.
Ist das Tier ohne Bewusstsein: Beide Hände unter das Tier legen; Kopf stützen vorsichtig auf die Decke legen; Zunge heraus lagern, Herzmassage (durch mehrmaligen kurzen Druck auf den Brustkorb)
Anruf bei der Polizei: Die Polizei soll sofort die Adresse des nächsten Diensthabenden Tierarztes oder einer Tierklinik heraussuchen.
Tierkliniken müssen sicherstellen, dass sie 24 Stunden am Tag erreichbar sind (ist dies nicht der Fall, dürfen sie sich nicht Tierklinik nennen).
Rufen Sie / oder die Polizei sofort bei dem Tierarzt / der Tierklinik an. Bringen Sie / oder evtl. die Polizei das Tier dort vorbei. Die berufliche Ethik verpflichtet den Tierarzt, lebenserhaltende Maßnahmen einzuleiten.
Ein Wildtier wurde angefahren
Auch ein Wildtier, etwa ein Fuchs, oder ein Reh, das angefahren wurde, darf auf keinen Fall unversorgt am Straßenrand zurückgelassen werden. Wildtiere sind in den allermeisten Fällen allerdings so schwer verletzt, dass sie an ihren Verletzungen sterben oder getötet werden müssen.
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, bei einem Wildschaden noch vor Ort die Polizei zu informieren. Aber auch eine Person, die den Unfall nicht selbst verursacht hat, sollte nicht wegschauen, sondern handeln.
Anruf bei der Polizei oder Feuerwehr: Angaben zur Unfallstelle. Wichtig: Verlassen Sie die Unfallstelle nicht bis die Rettungskräfte oder der Jagdausübungsberechtigte tatsächlich eingetroffen sind und teilen Sie dies den Rettungskräften bei Ihrem ersten Anruf gleich mit. Damit schließen Sie aus, dass das Tier womöglich stundenlang an der Unfallstelle liegen bleibt. Sollte auch nach einer halben Stunde noch Niemand am Unfallort eingetroffen sein, rufen Sie erneut bei den Rettungskräften an. Stellen Sie sicher, dass wirklich jemand in angemessener Zeit an der Unfallstelle eintrifft.
Bei verletzten Füchsen oder Rehen: Halten Sie Abstand zu den Tieren, bis professionelle Hilfe eintrifft. Verletzte Füchse oder Rehe können sehr wehrhaft und unberechenbar sein und den Finder ggf. gefährden.“
Der bei einem Wildunfall entstehende Schaden ist im juristischen Sinne kein Wildschaden. Der Schaden am Fahrzeug ist ein Unfallschaden, der bei Haarwild (Reh, Fuchs, Wildschwein oder Hase) im Regelfall in der Teilkasko versichert ist. Schäden, die durch Federwild verursacht werden, sind zumeist nicht versichert.
Schäden, die durch ein Ausweichmanöver am Fahrzeug entstehen, sind nur dann versichert, wenn damit schwerere Beschädigungen am Fahrzeug verhindert wurden. Schäden, die durch Ausweichmanöver gegenüber kleinen Tieren entstehen, fallen nicht in den Versicherungsschutz, auch dann nicht, wenn das Ausweichmanöver aus einer Schreckreaktion oder einem ungesteuerten Reflex heraus erfolgte. Durch das Ausweichen passieren oft schlimmere Unfälle als durch einen Zusammenstoß mit dem Tier; zusätzlich werden andere Verkehrsteilnehmer durch das Ausweichmanöver gefährdet.
Weitere Infos findet Ihr hier: http://www.tierschutzbund.de/ihre-fragen-unsere-antworten/artenschutz/erste-hilfe-bei-unfaellen.html
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