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#ZuHauseBleiben – Auch Bernau bei Berlin setzt vorerst Kitabeiträge aus

Info der Stadt Bernau

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Barnim): Wie die Stadt Bernau soeben mitteilt, sollen die Kitabeiträge auch in unserer Stadt vorerst ausgesetzt werden.

Erst am Freitagmittag informierten wir über eine ähnliche Entscheidung des Amtes Biesenthal-Barnim. Wir begrüßen die spontane Entscheidung zu Gunsten vieler Eltern und Familien. Noch am heutigen Vormittag konnte sich die Stadt Bernau zu keiner eindeutigen Aussage durchringen. Danke.

Seitens der Stadt Bernau heisst es hierzu:

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„Information zur Zahlung von Kitabeiträgen für die Monate April und Mai 2020

Der Landkreis Barnim hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen erlassen. Entsprechend hat die Stadt Bernau bei Berlin ihre Kitas und Horte seit dem 18. März 2020 geschlossen.

Eine Vielzahl der betroffenen Eltern muss seitdem eine private Betreuung organisieren oder verzichtet auf Arbeitsentgelt. Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass dadurch zum Teil starke existenzielle Einschränkungen bei den Eltern auftreten können.

Noch ist nicht absehbar, wann die Bedrohungslage durch den Corona-Virus enden wird. Nach heutigem Kenntnisstand kann die Dauer der Allgemeinverfügung auch nach dem 19. April 2020 weiter Bestand haben.

Nach Information des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wird an einer landesweiten Regelung zum Erlass der Kitabeiträge gearbeitet.

Bis zu dieser rechtlichen Klärung, ob das Land für die Kommunen und Eltern eine finanzielle Entlastung schaffen kann, wird die Stadt Bernau die Beitragspflicht für die Dauer der durch den Landkreis angeordneten Schließzeit vorläufig aussetzen. Dazu wird die Fälligkeit der Kostenbeiträge für die Monate April und Mai 2020 auf den 15.05.2020 für beide Monate festgelegt. Damit werden die Fälligkeit beider Monate auf einen Zeitpunkt verschoben, an dem eine landesweite rechtliche Regelung erwartet werden kann.

Diese Festlegung betrifft die Beitragspflicht für alle zu diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Betreuungsverträge, auch für die Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.“

 

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