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WAV erhält Genehmigung zur Kreditaufnahme für Beitragsrückzahlung

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

– Presseerklärung durch Bürgermeister André Stahl –

Bernau: Wie uns der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ heute mitteilte, hat dieser nun die Genehmigung zur Kreditaufnahme für die Rückzahlung der Altanschließerbeiträge erhalten.

In der Mitteilung heisst es: Der WAV hat nunmehr von der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim die Genehmigung für die beantragte Kreditaufnahme zur Umsetzung des Wirtschaftsplanes 2016 erhalten.

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Hiermit können die Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 30.03.2016 vollzogen werden.

Ziel ist die Rückabwicklung der nicht bestandskräftigen Abwasserbeitragsbescheide, für welche das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 12.11.2015 festgestellt hat, dass die Erhebung von Anschlussbeiträgen für sogenannte alterschlossene Grundstücke in Brandenburg gegen Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt.

Der WAV hat bereits umfangreiche Vorbereitungsarbeiten durchgeführt und wird deshalb zeitnah mit dem Versand der Abhilfebescheide beginnen können. Zuvor sind der Kredit auszuschreiben und der Wirtschaftsplan 2016 in den Amtsblättern von Bernau bei Berlin und von Biesenthal zu veröffentlichen.

Unter Berücksichtigung der erheblichen Anzahl von mehreren Tausend Widersprüchen von Altanschließern im Abwasserbereich wird allerdings die vollständige Rückabwicklung trotz intensiver Bemühungen aller Beteiligten einige Zeit in Anspruch nehmen.

Nicht zuletzt sei darauf hingewiesen, dass der WAV erhebliche eigene Anstrengungen zur Reduzierung der Investitionssummen vorgenommen und somit die erforderliche Kreditaufnahme auf das Nötigste beschränkt hat.

Fragen der Bürgerinnen und Bürger werden innerhalb der Sprechzeiten beantwortet. Gesprächs- und Besuchertermine sind nach vorheriger Vereinbarung wie bisher auch außerhalb der Sprechzeiten möglich, so der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“.

Kontakt und Öffnungszeiten: http://www.wav-panke-finow.org/

Nachtrag 15. August – 15 Uhr

Nach unserem Beitrag erreichte uns noch folgende Mitteilung der Stadt Bernau, die wir Euch nicht vorenthalten wollen:

Presseerklärung von Bürgermeister André Stahl zur Genehmigung des WAV-Wirtschaftsplans 2016

„Ich bin froh, dass sich im Land herumgesprochen hat, dass die Wasser- und Abwasserverbände nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von November 2015 in die Lage versetzt werden müssen, die Altanschließerbeiträge zeitnah zurückzuerstatten.

Die jetzt erteilte kommunalrechtliche Genehmigung für den Anfang April vorgelegten Wirtschaftsplan 2016 des Wasser- und Abwasserverbandes ‚Panke/Finow‘ ist die Grundlage für die Rückzahlung in unserem Verbandsgebiet. Der Wirtschaftsplan des WAV sieht dafür eine Kreditaufnahme vor.

Das Gebot der Stunde ist die möglichst zügige Rückabwicklung der rund 16.000 unzulässigen Altanschließerbescheide inklusive Nachveranlagung.

Im Übrigen wird damit dem Beschluss der Bernauer Stadtverordnetenversammlung Rechnung getragen, die mich beauftragt hatte, die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes auf den WAV ‚Panke/Finow‘ überprüfen zu lassen und die Rückzahlung zu ermöglichen.

Ich denke, dass damit insgesamt die Voraussetzungen für eine weitere Befriedung in der Stadt geschaffen sind und das Thema Altanschließer bald der Vergangenheit angehören wird.“

Foto: Carl by Flickr  – https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

 

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