Kreisfeuerwehrverband Barnim bittet um Beachtung der Waldbrandstufen
Info der Brandschutzeinheit (BSE) des Landkreises Barnim
Bernau (Barnim): Auch wenn die augenblickliche Wetterlage im Bezug auf mögliche Waldbrände Entspannung bringt, so sind die Bilder vergangener Brände noch allen im Kopf und der Sommer beginnt gerade erst.
Mit einem eindringlichen Hinweis bittet der Kreisfeuerwehrverband Barnim e.V. dringlichst um Beachtung der jeweiligen Waldbrandgefahrenstufen.
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„Egal wann man in den letzten Wochen einen Blick auf die aktuellen Nachrichten warf, immer wieder flimmerten Bilder von Waldbränden über die Bildschirme oder prangten auf den Titelseiten einschlägiger Printmedien.
Auch die Brandschutzeinheit (kurz BSE) des Landkreises Barnim wurde bisher in zwei Fällen angefordert. Ihr gehören ausgewählte Fahrzeuge und entsprechendes Personal von Freiwilligen Feuerwehren aus ganz Barnim an. Sie kämpften in Jüterborg und Ziltendorf Seite an Seite mit KameradINNEN anderer Landkreise gegen die Brände. Ein zwei Tage andauernder Wachzustand war dabei keine Seltenheit.
Hinzu kamen viele Walbrände, die innerhalb der eigenen Städte und Gemeinden die KameradINNEN auf Trab hielten.
Dem aktuellen Wetterbericht zur Folge, gibt es in den nächsten Tagen scheinbar endlich einen Grund zum Aufatmen. Nicht nur sinkende Temperaturen, auch angekündigte Regenschauer versprechen eine Entspannung der bisherigen Lage. Allerdings ist dafür eine nicht unerhebliche Niederschlagsmenge notwendig, dass sich die Aufnahmefähigkeit der Waldböden wieder regenerieren kann.
Dieser Umstand und die Ungewissheit über den weiteren Temperaturverlauf (schließlich ist dieser Sommer noch jung 😉) bewegt uns dazu, euch ans Herz zu legen u.a. immer mal wieder über die aktuelle Waldbrandstufe zu informieren. Denn jede Stufe bringt bestimmte Einschränkungen mit sich, die eben solcherlei Brände vorbeugen sollen. Insbesondere beim Betreiben von Lagerfeuern in Waldnähe gibt es bestimmte gesetzliche Vorlagen, die Mensch, Tier, Pflanze und Sachgut vor Schlimmen bewahren sollen.
Beispielsweise ist es nach dem §23 des Waldgesetzes des Landes Brandenburgs ab Waldbrandstufe 4 untersagt ein Lagerfeuer zu entzünden, ohne einen Sicherheitsabstand von 50 m einzuhalten (siehe: http://bravors.brandenburg.de/gesetze/lwaldg#23).
Zudem solltet ihr wissen, dass sich einige Städte und Gemeinden zwar einerseits in ihrem Ortsrecht darauf beziehen, andererseits die Bedingungen noch etwas verschärfen. So kann dem Ortsrecht der Stadt Eberswalde entnommen werden, dass innerhalb der Waldstadt das Verbrennen bereits ab Stufe 3 verboten ist (LINK).
Teilt diese Informationen bitte. Letztlich existieren diese Gesetze nicht um euch oder eure Freunde und Bekannte zu ärgern, sondern vielmehr um euch und eure Mitmenschen zu schützen.“