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Ein-Elternregelung: Brandenburg lockert die Regeln zur Kita-Notbetreuung

„Ein-Elternregelung“

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Bernau (Barnim): Seit gut 10 Tagen gilt im Land Brandenburg sowie im Landkreis Barnim die Regelung zur Notbetreuung in Kindergärten und Horten.

Bisher war es so, dass hierfür beide Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten mussten.

Nach Berlin hat sich nun auch das Land Brandenburg dazu entschlossen, diese Regelung ein Stück weit zu auszuweiten. Insbesondere geht es bei den neuen Anwendungsvorgaben zur Notfallbetreuung um Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich.

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Bei folgenden Bereichen ist es nun ausreichend, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, um Anspruch auf die Notbetreuung zu haben („Ein-Elternregelung“):

  • im Gesundheitsbereich,
  • in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen,
  • im medizinischen und im pflegerischen Bereich,
  • der stationären und teilstationären Erziehungshilfen sowie in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, der Versorgung psychisch Erkrankter sowie
  • für die Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters.

Wenn ein Elternteil in diesen Berufsgruppen arbeitet, besteht für die Familie Anspruch auf die Notfallbetreuung, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Ist ein Elternteil zum Beispiel in Heimarbeit, entfällt dieser Anspruch, so das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz.

Darüber hinaus sollen Kinder bis zum Ende des Grundschulalters unbeschadet der Frage, ob die Eltern in einem systemrelevanten Bereich tätig sind, die Notfallbetreuung aufgenommen werden, wenn dies das Kindeswohl erfordert.

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Die Landrätinnen und Landräte sowie Oberbürgermeister können die genannten Beschäftigungsgruppen und das Verfahren konkretisieren, für die eine Notbetreuung vor Ort vorgesehen wird. Die Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) erging in Abstimmung mit dem Ministerium für Jugend, Bildung und Sport (MBJS).

In der Weisung an die Landrätinnen und Landräte sowie Oberbürgermeister steht abschließend: „Nach Einschätzung des MBJS hat sich die aktuelle Struktur der Notfallbetreuung bisher gut bewährt. Die Bildung von kleinen Gruppen in vielen Kindertagesstätten ist aus Sicht des MSGIV und MBJS zur Vermeidung von Infektionen weiterhin eine gute Strategie, die beibehalten werden sollte.“

Verwendete Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Fragen zur Notbetreuung von Kindern in Bernau nimmt die Kita- und Schulverwaltung unter der Nummer 03338-365325 entgegen.

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