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Bernau – Brandenburg: Verlängerung der Miet-Kappungsgrenzenverordnung

Info der SPD Barnim

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Bernau (Barnim): Für einen besseren Mieterschutz will sich die Brandenburger SPD einsetzen. Geplant ist eine Verlängerung der Miet-Kappungsgrenzenverordnung.

Hinter der  Kappungsgrenzenverordnung verbirgt sich der Schutz von Mietern vor sozial unverträglichen Mieterhöhungen in 30 ausgewählten Gemeinden im Land Brandenburg. Auch die Stadt Bernau bei Berlin und der Gemeinde Panketal sind in der im September 2014 in Kraft getretenen Verordnung explizit genannt.

Vermieter dürfen hier die Miete bei bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent anheben. Die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete darf nicht überschritten werden.

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„Im Jahr 2014 war der Wohnungsmarkt noch wesentlich entspannter als heute“, ist sich die Barnimer SPD-Landtagsabgeordnete Britta Stark sicher.

„Das Auslaufen der Verordnung Ende August 2019 könnte deshalb Mieter aufgrund dann möglicher Mieterhöhungen unvorbereitet treffen. Dem müssen wir entgegenwirken.“

Die SPD-geführte Landesregierung plant deshalb eine Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung  zunächst bis zum 31. Dezember 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt auch die Mietpreisbegrenzungsverordnung.

Perspektivisch wird eine Harmonisierung der Geltung beider Verordnungen angestrebt.

„Es ist geplant,  die Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung zum 1. September 2019 in Kraft zu setzen“, so Britta Stark. „Das zuständige Brandenburger Ministerium beabsichtigt, die Auswirkungen der Kappungsgrenzenverordnung und der Mietpreisbegrenzungsverordnung auf den Wohnungsmarkt in Brandenburg im Wege der Gutachtenvergabe evaluieren zu lassen.“

Die Gutachtenvergabe soll im Sommer dieses Jahres erfolgen, das Gutachten dann im Frühjahr 2020 vorgelegt werden. Auf Basis der Gutachtenergebnisse wird die Landesregierung über eine Fortsetzung der mietpreisdämpfenden Maßnahmen über 2020 hinaus entscheiden.

Zu diesem Beitrag gibt es einen Folgebeitrag.

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