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Bernau (Deutschland): Mit Spannung warteten am heutigen Donnerstag etliche Autofahrer auf das Diesel-Urteil aus Leipzig.
In diesem galt es zu klären, ob Städte mögliche Fahrverbote auch ohne eine bundeseinheitliche Regelung anordnen können. Das ursprünglich für heute erwartete Urteil soll nun am kommenden Dienstag, dem 27. Februar 2018, vom Bundesverwaltungsgericht gesprochen werden.
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Hintergrund ist, dass in vielen deutschen Städten die Stickstoffdioxid – Werte zu hoch liegen und Grenzwerte deutlich überschritten werden. Nach Angaben des Umweltbundesamts tragen Diesel-Fahrzeuge rund 60 Prozent zu dieser gesundheitsschädlichen Belastung bei.
Sollte eine Zulassung von Fahrverboten beschlossen werden, so können Städte Fahrverbote für altere Diesel-Fahrzeuge aussprechen. Diese können regional gelten oder nur für bestimmte Bereiche, Straßen oder z.B. Bezirke.
Theoretisch wären hier dann Millionen von Fahrzeugen betroffen, die noch nicht die neue 6er Plakette tragen.
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