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Bernau (Deutschland): Mit Spannung warteten am heutigen Dienstag etliche Autofahrer auf das Diesel-Urteil aus Leipzig.
In diesem galt es zu klären, ob Städte mögliche Fahrverbote auch ohne eine bundeseinheitliche Regelung anordnen können. Das ursprünglich für letzten Donnerstag erwartete Urteil wurde nun am heutigen Dienstagmittag vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gesprochen.
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Demnach dürfen Dieselfahrverbote zur Luftreinhaltung ohne bundeseinheitliche Regelungen durch Städte oder Gemeinden ausgesprochen- und umgesetzt werden! Diese können regional gelten oder nur für bestimmte Bereiche, Straßen oder z.B. Bezirke.
Theoretisch wären hier dann Millionen von Fahrzeugen betroffen, die noch nicht die neue 6er Plakette tragen.
Hintergrund ist die starke Luftverschmutzung in etwa 70 deutschen Städten. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe die die Einhaltung von Stickoxid-Grenzwerte einhalten möchte.
Wie und wann die möglichen Regelungen umgesetzt werden, bleibt erst einmal offen.
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