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Brandenburg: Präsenzpflicht an Schulen ab Montag aufgehoben

Info des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Willkommen zum Oster Kloster Fest
Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Brandenburg: Mit dem kommenden Montag, 29.11., wird die Präsenzpflicht an Schulen im Land Brandenburg aufgehoben.

Einzelne Jahrgangsstufen können dann, sofern es schriftlich angekündigt wird, dem Unterricht entschuldigt fern bleiben und von zuhause lernen. Zudem sollen die diesjährigen Weihnachtsferien bereits am 20. Dezember beginnen. 

„Damit haben Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler volle 14 Tage Erholung und die Kontakte vor Weihnachten können mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf reduziert werden“, so das Bildungsministerium.

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Es ist angedacht, die Präsenzpflicht wiedereinzusetzen, sobald die Infektionszahlen sinken oder wenn ausreichend geeignete Selbsttests zur Verfügung stehen, um die Testungen auf 5 Tests pro Woche zu erhöhen.

Nachtrag am 25.11. – 16.55 Uhr:

Präsenzpflicht

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Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen, die für die weitere Bildungsbiografie aufgrund von Übergängen oder Abschlüssen eine besondere Bedeutung haben, gilt weiter die Präsenzpflicht: Das sind die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 der Primarstufe, 9 und 10, der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufen 11, 12 und 13) sowie die Schülerinnen und Schüler der Oberstufenzentren (OSZ). Notwendige Klausuren und Leistungsbewertungen in der Sekundarstufe II sind durchzuführen, um die Bewertung des Kurshalbjahres sicherzustellen, sodass den Schülerinnen und Schüler kein Nachteil bei der Zulassung zu den Abiturprüfungen entsteht.

Präsenzpflicht ausgesetzt

Die Eltern von Kindern folgender Jahrgangsstufen können darüber entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt: Jahrgangsstufen 1 bis 5 der Primarstufe, der Jahrgangsstufen 7 und 8 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen einschließlich der Jahrgangsstufen 5 und 6 der Leistungs- und Begabungsklassen sowie der Förderschulen.

  • Das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
  • Die Schulen sollen die Kinder und Jugendlichen am Anfang der Woche mit Lernaufgaben versorgen. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Entscheidungen sind nicht leichtgefallen. Wichtig ist, dass die Schulen weiterhin geöffnet bleiben. Aus der Lernstandserhebung und wissenschaftlichen Untersuchungen in diesem und im vergangenen Jahr wissen wir, dass Kinder im Präsenzunterricht besser lernen und ihre soziale Kompetenz besser ausbilden als in der Distanz. Deshalb wird vieles unternommen, um den Präsenzunterricht in den Schulen aufrechtzuerhalten und den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern nicht wieder Distanzunterricht in häuslicher Umgebung zuzumuten. Mit der Möglichkeit des Fernbleibens vom Unterricht kommen wir den Elternbitten entgegen.

Zwar erkranken Kinder in der Regel nicht schwer, ich kann allerdings die Sorge der Eltern nachvollziehen. Mir ist bewusst, dass es für engagierten Lehrkräfte eine zusätzliche Herausforderung ist. Und ich danke ihnen schon jetzt für ihr Engagement. Leider müssen auch in diesem Jahr wieder Kinder und Jugendliche einen Beitrag leisten. Ich appelliere erneut an alle, die sich impfen lassen können, dies auch zu tun.“

Hintergrund zur Teststrategie

Bisher wurden den Schulen rund 18,3 Millionen Antigen-Schnelltests für rund 31,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Für die Auslieferung der Tests ab der 43. Kalenderwoche (Unterricht nach den Herbstferien, ab 25. Oktober 2021) bestehen mit zwei Firmen Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung und Auslieferung von Antigen-Schnelltests.

Darin ist ein Verfahren für den Abruf von Mengen und die jeweiligen Lieferfristen geregelt unter der Annahme, dass wöchentlich 2 Testungen an Schulen erfolgen müssen.

Die Gesamtmenge der Rahmenvereinbarung vom beläuft sich auf 19,8 Millionen. Testungen, davon sind 4,9 Millionen bereits ausgeliefert, so dass weitere 14,4 Millionen. Tests abrufbar sind.

Mit der bisher gelieferten Menge von 4,9 Millionen Tests war ursprünglich kalkuliert, dass die Testungen an den Schulen bis zur 51. Kalenderwoche (letzte Schulwoche vor den Weihnachtsferien) ausreichen, wenn zweimal die Woche getestet wird.

Als absehbar wurde, dass die Testfrequenz auf dreimal die Woche erhöht werden soll, wurden weitere 9 Millionen Tests aus der Rahmenvereinbarung am 11. November 2021 bestellt.

Für die Erhöhung der Testungen auf 5 Mal pro Woche müssen weitere geeignete Tests auf dem Weltmarkt organisiert werden.

Hintergrund zur Richtlinie Luftfilter

Antragsstand Schulbereich:

Mit Stand vom 23. November 2021 wurden bislang 18 Anträge mit einer beantragten Zuwendung i. H. v. 1.171.540,75 Euro gestellt.

  • davon für die Beschaffung (Kauf/Miete/Leasing) von mobilen Luftreinigungsgeräten: 1.026.875,17 Euro
  • für Maßnahmen zum Austausch, der Sanierung oder der Optimierung von Fenstern zur Verbesserung der Lüftungssituation: 144.665,58 Euro

Antragsstand Kitabereich:

Mit Stand vom 23. November 2021 wurden bislang 2 Anträge mit einer beantragten Zuwendung von über 135.000 Euro gestellt. Die Anträge umfassen derzeit ausschließlich die Förderung von Luftreinigungsgeräten.

Die Antragsfrist endet am 24. November 2021. Demnach kann sich die Zahl der Antragsteller und die beantragte Zuwendung aufgrund noch eingehender Anträge geringfügig ändern.

Verwendete Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

 

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