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Bürgerinitiative WAV beantragt einstweilige Verfügung –

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Gegen die letzte Woche bekanntgewordene Entscheidung der Kommunalaufsicht über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens am 14. Dezember 2014, bzw. dessen Untersagung diesen durchzuführen, will die Bürgerinitiative WAV Panke/Finow, das Bündnis für Bernau und Die Unabhängigen nun eine einstweilige Verfügung vor Gericht erlangen.

Im Anhang findet Ihr eine offizielle gemeinsame Erklärung der Antragsteller.

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Hintergrund: Abstimmungsbekanntmachung

Mit Schreiben vom 3. Dezember 2014 hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim als allgemeine untere Landesbehörde den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin vom 23. Oktober 2014 (SVV-Beschluss Nr. 6-107/2014) über die Entscheidung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Erteilung einer Weisung an die Vertreter der Stadt Bernau bei Berlin in der Verbandsversammlung des WAV „Panke/Finow“, die Umstellung auf ein reines Gebührenfinanzierungsmodell für die Wasserver- und Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet des WAV „Panke/Finow“ vom 9. September 2014 zu beantragen, beanstandet.

Der Beschluss darf nicht ausgeführt werden. Der Stadt Bernau bei Berlin wird aufgegeben, den Beschluss (SVV-Beschluss Nr. 6-107/2014) bis zum 30. Januar 2015 aufzuheben. Das aufgrund des Beschlusses bereits Veranlasste ist bis spätestens zum 12. Dezember 2014 rückgängig zu machen.

Infolgedessen findet der Bürgerentscheid zur Erteilung einer Weisung an die Vertreter der Stadt Bernau bei Berlin in der Verbandsversammlung des WAV „Panke/Finow“, die Umstellung auf ein reines Gebührenfinanzierungsmodell für die Wasserver- und Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet des WAV „Panke/Finow“ zu beantragen, am 14. Dezember 2014 nicht statt.

Es ist alles Erforderliche zu unternehmen, um das bereits Veranlasste rückgängig zu machen. Die bereits vorliegenden Stimmzettel der Briefabstimmung sind nicht auszuzählen. Die Briefabstimmung wird eingestellt.

Infos via: Bündnis für Bernau, Stadt Bernau

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