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Brandenburg verlängert die Corona-Umgangsverordnung

Impfen, Testen, Weihnachtsmärkte

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Brandenburg: Anlässlich der seit Wochen steigenden Corona-Zahlen ist es nicht verwunderlich, dass sich das Brandenburger Kabinett für eine Verlängerung der Corona-Umgangsverordnung entschlossen hat.

Die Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung wurde gestern verlängert und ist vorerst bis zum 30 November 2021 gültig. Änderungen gab es zur bisherigen Verordnung kaum. Allerdings soll es nunmehr mehr Corona-Tests in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens geben.

Konkret heisst es hierzu seitens des Gesundheitsministeriums:

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Nicht immunisierte Beschäftigte in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeheimen, diesen gleichgestellten Wohnformen und besonderen Wohnformen müssen sich häufiger einer Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus unterziehen.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 100 müssen sich nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte mindestens an drei (bisher: zwei) Tagen pro Woche, in der sie zum Dienst eingeteilt sind, auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus testen. Auf der Grundlage eines von dem zuständigen Gesundheitsamt zu genehmigenden individuellen Testkonzepts können Krankenhäuser vorsehen, dass ihre Beschäftigten davon abweichend nur mindestens zweimal (bisher: einmal) pro Woche einer Corona-Testung zu unterziehen sind.

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen ununterbrochen über dem Schwellenwert von 100 liegen, gilt hinsichtlich der Testpflicht neu:

In Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeheimen und diesen gleichgestellten Wohnformen und besonderen Wohnformen müssen sich nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte an jedem Tag, an dem sie zum Dienst eingeteilt sind, einer Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus unterziehen.

Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz gilt die tägliche Testpflicht neu auch für alle nicht immunisierten Beschäftigten in Einrichtungen, mit Ausnahme von Krankenhäusern, in denen aktuell ein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehenvorliegt.

3G bei Überschreitung des Schwellenwerts von 35:

Nach der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage ununterbrochen über dem Schwellenwert von 35 liegt, in vielen Lebensbereichen eine Testvorlagepflicht. Neu in der Verordnung ist: Die Testpflicht gilt nicht, wenn der Schwellenwert von 35 ausschließlich aufgrund eines von der zuständigen kommunalen Behörde festgestellten lokalen und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen nicht unterschritten wird. Das bedeutet: Wenn zum Beispiel die Sieben-Tage-Inzidenz eines Landkreises nur über den Wert von 35 steigt, weil es in einem Pflegeheim oder in einer Gemeinschaftseinrichtung einen Corona-Ausbruch gibt, der klar eingrenzbar ist, gilt die Testpflicht noch nicht.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher:

„Die drastisch steigenden Infektionszahlen mahnen, dass die bestehenden Corona-Maßnahmen von allen beherzigt und konsequent eingehalten werden müssen. Die Pandemie ist noch nicht vorbei! Abstand wahren, auf Hygiene achten und überall da, wo es im Alltag eng wird, Maske tragen. Das gilt für alle. Wer typische Symptome einer Corona-Infektion hat, ist grundsätzlich verpflichtet, auf physische Kontakte zu anderen Personen zu verzichten. Jetzt müssen wir besonders vulnerable Personengruppen wie Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen und Hochaltrige schützen. Sie haben ein besonders hohes Risiko für schwere und auch tödliche Krankheitsverläufe. Deswegen weiten wir die Testpflicht im Pflegebereich aus.“

Auch Barnims Landrat Daniel Kurth appelliert an ethische Selbstverpflichtung zur Impfung in bestimmten Berufsgruppen. Hintergrund ist u.a. das kürzliche Ausbruchsgeschehen in einer Barnimer Senioren-Residenz am Werbellinsee. Mehr als 40 Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen infizierten sich mit dem Corona-Virus und mit gestrigem Stand sind 12 Menschen in Zusammenhang mit Corona verstorben.

„Dieses Ausbruchsgeschehen führt uns mit Nachdruck vor Augen, dass wir uns trotz aller Lockerungen mitten in der vierten Welle befinden“, erklärt Daniel Kurth, Landrat des Landkreises Barnim. „Trotz der großen Anstrengungen, die wir in den zurückliegenden Monaten gemeinsam mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten unternommen haben, ist es bislang nicht gelungen, die für eine Herdenimmunität erforderliche Impfquote zu erreichen. Es bleibt daher weiterhin dringend geboten, das Thema Impfen konsequent weiterzuverfolgen. Ich lade jede und jeden, der dies bislang noch nicht getan hat, dazu ein, unsere nach wie vor bestehenden Impfangebote anzunehmen. Jeder Impfung zählt und hilft dabei, die Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus zu minimieren, schwere Krankheitsverläufe zu verhindern und Infektionsketten zu durchbrechen.“

„Der Ursprung des Ausbruchsgeschehens lässt sich nur schwer rekonstruieren. Im Zuge der Untersuchungen wurde jedoch deutlich, dass die Impfquote unter den Beschäftigten der Einrichtung vergleichsweise gering ausfällt“, sagt Heike Zander, Leiterin des Barnimer Gesundheitsamtes. „Gerade für Einrichtungen der medizinischen Pflege ist das ein erheblicher Risikofaktor.“

„Ich bin der Überzeugung, dass es für bestimmte Berufsgruppen eine Frage des Berufsethos sein sollte, sich und ihr Umfeld mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen“, betont Landrat Kurth. „Überall dort, wo der Umgang mit größeren Menschengruppen zum Arbeitsalltag gehört und insbesondere dort, wo es sich um vulnerable Personengruppen handelt, sollte die Impfung zur persönlichen Selbstverpflichtung gehören. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die bislang geltende Wahlfreiheit beim Thema Impfen nicht die erhoffte Wirkung hat. Hier ist jetzt der Gesetzgeber gefragt, eine bundeseinheitliche Lösung zu finden. Wenn nicht in Form einer Impfpflicht für die entsprechenden Berufsgruppen, dann doch zumindest mit der Verpflichtung zu täglichen Testungen.“

Covid 19 Zahlen: Mit dem heutigen Mittwoch werden vom Robert-Koch-Institut bundesweit +20.398 Neuinfektionen innerhalb der letzten 24 Stunden gemeldet. Die 7-Tages Inzidenz liegt aktuell bundesweit bei 146,6. Für den Landkreis Barnim meldet das RKI heute Morgen einen Inzidenz-Wert von 134,0 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an 7 Tagen und 47 Personen haben sich innerhalb der letzten 24 Stunden mit dem Coronavirus infiziert, eine Personen ist innerhalb der letzten 24 Stunden im Zusammenhang mit einer Corona-Erkrankung verstorben. Quelle: RKI, 03. November 2021 – 07:45 Uhr

Neben der Umgangsverordnung beschäftigte sich das Brandenburger Kabinett zudem mit der Durchführung von Weihnachtsmärkten.

Nach jetzigem Stand soll nichts gegen die Durchführung sprechen. Allerdings ist davon auszugehen, dass diese unter der 3-G Regel stattfinden werden. (Freiwillig 2G). Konkret heisst das, dass das Gelände eine Zugangskontrolle benötigt und Personendaten erfasst werden müssen. Rein kommt nur wer geimpft, genesen oder getestet ist. In Bernau soll der diesjährige Weihnachtsmarkt vom 03. bis 12. Dezember stattfinden.

Verwendete Quellen: Staatskanzlei Brandenburg, Landkreis Barnim

 

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