Bernau (Barnim): Für die Stichwahl der Wahl des Landrates für den Landkreis Barnim am 6. Mai 2018 werden durch die Stadt Bernau bei Berlin alle Wahlbenachrichtigungsbriefe neu zugesandt.
Darüber informiert die Stadt Bernau heute in einer Mitteilung.
„In den ursprünglichen Wahlbenachrichtigungsbriefen wurde die Wahlzeit (8 bis 18 Uhr) nicht abgedruckt. Darüber informierte die Bernauer Wahlbehörde. Alle Wahlberechtigten erhalten eine neue Wahlbenachrichtigung, welche die Angaben vollständig beinhaltet. Der Brief mit der neuen Wahlbenachrichtigung enthält zudem ein Informationsblatt.
Mit der Barnimer Kreiswahlleitung und der Aufsichtsbehörde im Brandenburgischen Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) ist das Verfahren abgestimmt. „Wir haben uns dazu ausgetauscht“, erklärte Stephanie Kasten, stellvertretende Kreiswahlleiterin im Barnim. Das Fehlen der Wahlzeit in den Wahlbenachrichtigungsbriefen habe keinen Einfluss auf das Wahlergebnis, da die Wahlzeit auch im Bernauer und im Amtsblatt des Landkreises Barnim, im Internet sowie in diversen regionalen und überregionalen Medien veröffentlicht wurde.
Da auch keiner der Kandidaten das geforderte Quorum schaffte, also die Mindestanzahl von Wählerstimmen auf sich vereinte, sei zudem eine Stichwahl notwendig, so die Wahlleiterin weiter. Bei dieser sei auch wieder eine Wahl per Briefwahl möglich.
Um Briefwahlunterlagen zu beantragen beziehungsweise am Wahltag im Wahllokal wählen zu können, sollte der Wahlberechtigte die neu zugesandte Wahlbenachrichtigung nutzen. Wer bereits Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl beantragt hatte, muss jedoch keinen neuen Antrag stellen. Mehrmaliges Wählen ist nicht möglich, da bei Beantragung der Briefwahl bzw. bei einer Wahl am Wahltag Vermerke über die bereits getätigte Stimmabgabe in das Wählerverzeichnis eingetragen werden.“