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Die Stadt Bernau startet eingeschränkten Kita-Regelbetrieb

Info der Stadt Bernau

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau – Barnim: Nach den Bekanntmachungen des Brandenburger Bildungsministeriums soll auch im Landkreis Barnim der eingeschränkte Regelbetrieb in den Kindertagesstätten in der kommenden Woche beginnen.

In der Stadt Bernau bei Berlin wird dies ab dem kommenden Mittwoch, dem 27. Mai 2020, erfolgen.

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Ab dem Tag können in den Kitas der Stadt Bernau neben den bereits notbetreuten Kindern auch Vorschulkinder betreut werden, jedoch nur an einem Tag in der Woche für vier Stunden. Die Eltern, die diese Betreuung für ihre Kinder, die unmittelbar vor der Einschulung stehen, in Anspruch nehmen wollen, sollen ihren Betreuungsbedarf bis zum  26. Mai 2020 in der Kitaverwaltung anmelden.

Kitaverwaltung Stadt Bernau bei Berlin

Telefon: 03338-365326

E-Mail: kindertagesstätten@bernau-bei-berlin.de

Durch die Stadt erhalten die Eltern dann auch alle weiteren Informationen zum Ablauf, zum Tag beziehungsweise der Betreuungszeit.

„Wir sind händeringend bemüht, mit den ungenauen Vorgaben umzugehen. Doch die derzeitige Situation manövriert uns Kommunen in die Lage, das Perpetuum mobile zu erfinden. Einerseits sollen wir uns an die Auflagen der Eindämmungsverordnung und den sehr strikten Hygienebestimmungen halten, andererseits sollen wir immer mehr Kinder in den Einrichtungen aufnehmen. Beides zu vereinen ist denkbar schwierig. Die Leidtragenden sind vor allem die Eltern. Für die wird die Situation immer komplizierter“, so Bürgermeister André Stahl.

Quelle: Info der Stadt Bernau bei Berlin

Auszug aus der aktuellen Verordnung des Land Brandenburg

Weiterer Fahrplan für die Kinderbetreuung

Bei der weiteren Öffnung der Kindertagesstätten wird den Landkreisen und kreisfreien Städten ab dem 25. Mai ein größerer Gestaltungsspielraum gegeben.

Die derzeitige Auslastung der Kitas liegt durchschnittlich bei 34 Prozent. Sie soll aber kontinuierlich erhöht werden, um trotz der angespannten Lage in der Pandemie so vielen Kindern und Eltern wie möglich ein Stück Normalität zurückzugeben.

Die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden, wie weit sie die eingeschränkte Regelbetreuung im Hinblick auf verfügbare Betreuungskapazitäten aufnehmen können. Eltern, die bisher unter die Notfallbetreuung fielen, behalten ihren Anspruch. Zusätzlich wird fürweitere Kinder eine Betreuungsmöglichkeit geschaffen. Vorrangig sollen Kinder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung wieder die Kita besuchen. Außerdem dürfen alle Tagespflegepersonen wieder im vollen Umfang ihre Tätigkeit ausüben und auch Kinder betreuen, die keinen Notfallbetreuungsanspruch haben.

Der neue Mindestrechtsanspruch für Kinder, die angenommen werden, gilt für vier Stunden an mindestens einem Tag in der Woche. Das kann je nach Kapazität ausgeweitet werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder in einer festen Gruppe in der Kindertagesstätte betreut werden können. Zur Unterstützung dieser kommunalen Entscheidungen bietet das Land in der Eindämmungsverordnung Orientierungswerte für Gruppengrößen, die je nach Lage vor Ort über- oder unterschritten werden können. Wichtig ist, dass es bei einer Gruppe pro Raum bleibt.

Quelle: Staatskanzlei Brandenburg – Link

 

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