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Verkehrsaktionstag Landkreis Barnim: 4.000 Fahrzeuge kontrolliert

Verkehrsüberwachung von Lkw

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Barnim): Der Landkreis Barnim und die Polizei haben einen gemeinsamen Aktionstag zur Verkehrsüberwachung von Lkw durchgeführt.

Dies teilt aktuell der Landkreis mit.

Die Geschwindigkeitsüberwachungen und Anhaltekontrollen fanden entlang der L 23, zwischen der Anschlussstelle Chorin und den Ortschaften Golzow und Britz statt. Insgesamt kontrollierten Landkreis und Polizei an diesem Tag rund 4000 Fahrzeuge. Dabei kam es zu zahlreichen Verstößen.

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Immerhin 34 Lkw nahmen die Beamten genauer in Augenschein. Sechs Mal musste ein Verwarngeld ausgesprochen werden, neun Mal wurde eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, einmal gab es Probleme mit der Mängelkarte und einmal musste die Weiterfahrt wegen technischer Mängel an der Bremsanlage untersagt werden. In Britz wurde zudem ein Lkw mit 67 km/h statt der erlaubten 50 km/h „geblitzt“. Ein Pkw-Fahrer fuhr auf der gleichen Strecke gar 84 km/h.

Eine Fortführung ist vorgesehen und weiterhin sind punktuelle Geschwindigkeitsüberwachungen auf stark frequentierten LKW Strecken vorgesehen.

Verkehrsunfalllage und Lärmschutz

Einen weiteren Punkt der Verkehrsüberwachung bildet der Lärmschutz. Zunehmend erhöht sich das subjektive Empfinden der Bevölkerung der Belästigung durch Straßenlärm, wobei hier nicht allein der LKW, sondern auch die Vielzahl an motorisiertem Verkehr als störend empfunden wird.

Bislang beschränkten sich die Geschwindigkeitsüberwachungen der Verkehrsbehörde auf Messstellen vor Kindertagesstätten, Schulen und an Unfallschwerpunkten (UHS). In der Vergangenheit lag die Zuständigkeit für Geschwindigkeitsüberwachungen aus Lärmschutzgründen ausschließlich bei der Polizei. Mit Einführung der Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Ordnungsbehördengesetz und Anpassung des Runderlasses zur Verkehrsüberwachung im März 2018 haben die Kommunen nunmehr die Möglichkeit Geschwindigkeitsüberwachung aus Lärmschutzgründen und aus Gründen der Luftreinhalteplanung zulässig durchzuführen.

Der Landkreis wird das künftig in der Planung zur Verkehrsüberwachung berücksichtigten. Der Handlungsbedarf aus der Unfalllage und dem Wahrnehmungsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger ergibt. Weiterhin sind punktuelle Geschwindigkeitsüberwachungen auf stark frequentierten LKW Strecken vorgesehen.

Quelle: Landkreis Barnim

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Landkreis Barnim
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