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Am Sonntag: Stichwahl zur Landratswahl in Barnim – Alle Infos

GEHT BITTE WÄHLEN

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Barnim): Am 22. April 2018 waren rund 156.000 Menschen aufgerufen, ihren Landrat für die kommenden 8 Jahre zu wählen. Die Wahlbeteiligung lag leider bei nur knapp 27%.

Im ersten Wahlgang zur Landratswahl im Landkreis Barnim erreichte keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit. Auch das sogenannte Quorum von 15 % der Stimmen aller Wahlberechtigten – mindestens rund 23.351 Stimmen – erreichte keiner.

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Das heißt, die zwei erstplatzierten Kandidaten, Daniel Kurth und Othmar Nickel, treten in der Stichwahl am Sonntag, den 6. Mai 2018 erneut an.

Rund 155.730 Bürgerinnen und Bürger sind nun erneut aufgerufen, ihren Landrat für die nächsten 8 Jahre zu wählen.

Mit Eurer aktiven Teilnahme an der Wahl bestimmt IHR über die Zukunft des Landkreises in einer Vielzahl politischer Handlungsfelder mit. Es geht also um die Zukunft EURER Heimat, EURES persönlichen Umfeldes!

Wann ist die Stichwahl?

Wahltag ist Sonntag, der 6. Mai 2018. Die Wahllokale haben von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wo kann ich meine Stimme abgeben?

Die Stimme kann in dem Wahllokal abgegeben werden, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Wer einen Wahlschein hat, kann seine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben. Für die Stichwahl nach der Landratswahl ist dies grundsätzlich in jedem Wahllokal des Landkreises möglich.

Wahlbezirke in Bernau bei Berlin

Was bringe ich ins Wahllokal mit?

Die Wahlbenachrichtigung, welche die Wählerinnen und Wähler bei der Hauptwahl zurückerhalten haben, und auf jeden Fall den Personalausweis oder den Reisepass. Bei Verlust der Wahlbenachrichtigungskarte ist die Wahl auch im zuständigen Wahllokal nach Vorlage eines Personaldokumentes möglich.

Wie viele Stimmen habe ich?

Auch bei der Stichwahl des Landrates hat man nur eine Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt durch eindeutige Markierung im vorgegebenen Kreis auf dem Stimmzettel für den ausgewählten Kandidaten. In der Regel geschieht dies durch Ankreuzen.

Worauf muss ich achten, damit meine Stimme gültig ist?

Auf die eindeutige Markierung kommt es an. Ist bei der Landratswahl mehr als ein Kreuz auf dem Stimmzettel gemacht worden, so ist keine Stimme gültig. Sie werden dann als eine ungültige Stimme gezählt. Außerdem werden Kreuze, die nicht hinreichend deutlich einem Kandidaten zuzuordnen sind, als ungültig gewertet. Stimmen können auch durch Anmerkungen, Kommentare oder Zusätze auf dem Stimmzettel ungültig werden.

Nach der Stichwahl

Wann ist mit den ersten Ergebnissen zu rechnen?

Der Kreiswahlleiter rechnet damit, gegen 20:00 Uhr des Wahltages die ersten vorläufigen Ergebnisse bekannt geben zu können. Die Zahlen werden gleichzeitig im Paul-Wunderlich-Haus und im Internet bekannt gegeben.

Wer hat gewonnen?

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Wichtig dabei ist: Die Stimmenzahl muss mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten des Landkreises Barnim entsprechen. Das entspricht etwa 23.360 Stimmen.

Wird diese Mindeststimmenzahl in der Stichwahl verfehlt, erfolgt die Wahl des Landrates/der Landrätin nach einer dann durchzuführenden erneuten Ausschreibung durch den Kreistag.

Infos zur Wahl für Bernau bei Berlin.

Beitrag mit Infos des Landkreis Barnim.

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