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Beherbergungsverbot für Berliner*innen im Land Brandenburg

Info Land Brandenburg

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Brandenburg / Berlin: Für viele Vermieter von Ferienwohnungen, Hotels oder Campingplätzen, dürfte die Nachricht ein Schock sein. Wohl auch für Familien, die nicht ihren geplanten Urlaub in Brandenburg antreten können.

Mit dem Beginn der Herbstferien gilt nach der Corona-Umgangsverordnung ab heute ein Beherbergungsverbot für alle Berlinerinnen und Berliner im Land Brandenburg. Grund hierfür ist die Überschreitung mit mehr als 50 gemeldete Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. 

In der Mitteilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz heisst es im Wortlaut:

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Betreiber*innen von Beherbergungsstätten, Campingplätzen oder Wohnmobilstellplätzen sowie private und gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und vergleichbaren Räumlichkeiten dürfen solange keine Gäste aus Berlin aufnehmen, wie die 7-Tage-Inzidenz des gesamten Landes Berlin über dieser 50er Marke liegt. (Anm. d. red. Lagebericht) Das gleiche gilt derzeit auch für Gäste aus der Freien Hansestadt Bremen, den Landkreisen Cloppenburg, Esslingen, Vechta und Wesermarsch sowie den kreisfreien Städten Hamm, Herne, Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Remscheid und Rosenheim.

Ausgenommen von dem Beherbergungsverbot sind Gäste, die über einen negativen ärztlich attestierten Covid19-Test verfügen, der höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist, sowie Personen, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen. Aber: Diese Ausnahmen gelten nur, soweit diese Personen keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen.

Berliner*innen, die bereits bis gestern (08.10.2020) im Land Brandenburg in einer Beherbergungsstätte eingecheckt haben, dürfen ihren Aufenthalt bis zur geplanten Abreise fortsetzen und müssen nicht vorzeitig abreisen.

Das Beherbergungsverbot ist aber kein Einreiseverbot, betont Ministerin Nonnemacher. „Berlinerinnen und Berliner dürfen selbstverständlich weiter sehr gerne nach Brandenburg zur Arbeit, zum Einkaufen, zu Besuch und zur Erholung kommen. Sie sind bei uns immer herzlich willkommen. Aber wir alle müssen gegenseitig Rücksicht nehmen und dazu beitragen, die Gesundheit der Mitmenschen zu schützen“, so Nonnemacher.

Weiterführende Informationen findet Ihr hier.

Währen die Infektionszahlen in Berlin sprunghaft angestiegen sind, so stiegen auch in Brandenburg die Infektionszahlen erheblich. Die Zahl der aktuelle Erkrankten liegt nunmehr bei 497 – 90 mehr als noch am Vortag. (Quelle)

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 90 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 4.715 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 09.10.2020, 08:30 Uhr). Aktuell werden 35 Personen wegen COVID-19 stationär behandelt, davon werden 3 Personen intensivmedizinisch beatmet. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 4.044 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+24) im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktiv Erkrankten bei 497 (+66).

Den höchsten Zuwachs an Neuinfektionen stellt der Landkreis Oder-Spree dar. Hier gab es allein 21 neue bestätigte Fälle – im Landkreis Barnim plus 4 gegenüber dem Vortag. Zahlen für den Barnim.

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