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Hohe Corona-Infektions- und Quarantänezahlen an Brandenburger Schulen

Coronazahlen im Bereich Bildung

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Brandenburg: Dieser Tage wird teils kontrovers darüber diskutiert, ob die teilweise Aufhebung der Präsenzpflicht an Brandenburger Schulen richtig sei.

Wenn man sich allerdings die aktuellen Corona-Zahlen rund um Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Land Brandenburg anschaut, dann werden mögliche Zweifel, so zumindest bei uns, etwas gedämpft.

Knapp 15.000 Schüler*innen befinden sich in Quarantäne und über 6.000 sind positiv auf Corona getestet. Weiterhin sind 490 Lehrkräfte positiv auf Corona getestet und knapp 700 Lehrkräfte befinden sich in Quarantäne.

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Meldung für die 47. Kalenderwoche, am Stichtag 25.11.2021:

Schulen und Lerngruppen

  • 2 Schulen geschlossen (Vorwoche: 3)
  • 81 Schulen mit einzelnen Lerngruppen in Quarantäne (Vorwoche: 108)
  • 160 Lerngruppen in Quarantäne an den betroffenen Schulen (Vorwoche: 258)

Lehrkräfte

  • 490 positiv getestete Lehrkräfte (1,96 Prozent) [3], darunter 32 Neuinfektionen am Stichtag (Vorwoche: 376 (1,5 Prozent), darunter 51 Neuinfektionen am Stichtag)
  • 687 Lehrkräfte in Quarantäne (2,75 Prozent) (Vorwoche: 594 / 2,38 Prozent)

Schülerinnen und Schüler

  • 6.182 positiv getestete Schülerinnen und Schüler (2,08 Prozent), darunter 545 Neuinfektionen am Stichtag (Vorwoche: 4.813 (1,62 Prozent), darunter 766 Neuinfektionen am Stichtag)
  • 14.739 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne (4,95 Prozent) (Vorwoche: 14.903 / 5,01 Prozent)

Das Bildungsministerium (MBJS) erfasst regelmäßig die Zahlen zum Infektionsgeschehen an Brandenburger Schulen. Sie werden im Rahmen einer strukturierten statistischen Erfassung von den Schulen an das MBJS gemeldet. [1]

Hier die Bezugsgrößen: Im Schuljahr 2021/22 gibt es im Land Brandenburg 923 Schulen, rund 25.000 Lehrkräfte sowie rund 297.700 Schülerinnen und Schüler [2] an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft.

Mit dem kommenden Montag, 29.11., wird die Präsenzpflicht an Schulen im Land Brandenburg aufgehoben.

Einzelne Jahrgangsstufen können dann, sofern es schriftlich angekündigt wird, dem Unterricht entschuldigt fern bleiben und von zuhause lernen. Zudem sollen die diesjährigen Weihnachtsferien bereits am 20. Dezember beginnen. 

Präsenzpflicht

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen, die für die weitere Bildungsbiografie aufgrund von Übergängen oder Abschlüssen eine besondere Bedeutung haben, gilt weiter die Präsenzpflicht: Das sind die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 der Primarstufe, 9 und 10, der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufen 11, 12 und 13) sowie die Schülerinnen und Schüler der Oberstufenzentren (OSZ). Notwendige Klausuren und Leistungsbewertungen in der Sekundarstufe II sind durchzuführen, um die Bewertung des Kurshalbjahres sicherzustellen, sodass den Schülerinnen und Schüler kein Nachteil bei der Zulassung zu den Abiturprüfungen entsteht.

Präsenzpflicht ausgesetzt

Die Eltern von Kindern folgender Jahrgangsstufen können darüber entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt: Jahrgangsstufen 1 bis 5 der Primarstufe, der Jahrgangsstufen 7 und 8 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen einschließlich der Jahrgangsstufen 5 und 6 der Leistungs- und Begabungsklassen sowie der Förderschulen.

  • Das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
  • Die Schulen sollen die Kinder und Jugendlichen am Anfang der Woche mit Lernaufgaben versorgen. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.

Es ist angedacht, die Präsenzpflicht wiedereinzusetzen, sobald die Infektionszahlen sinken oder wenn ausreichend geeignete Selbsttests zur Verfügung stehen, um die Testungen auf 5 Tests pro Woche zu erhöhen.

Fußnoten: [1] Aufgrund eines möglichen Meldeverzugs kann es zu Abweichungen zu den von den Gesundheitsämtern veröffentlichten Zahlen kommen. Auch werden nicht immer alle positiv getesteten Fälle direkt an die Schulen gemeldet, da keine Meldepflicht gegenüber den Schulen besteht.

[2] Schätzung zum Schuljahresanfang

[3] Dabei handelt es sich um Ergebnisse von PCR-Tests, die in der Regel von den Gesundheitsämtern – im Rahmen der Kontaktnachverfolgung – an die Schulen gemeldet werden, nicht um die Ergebnisse von Selbsttests der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler

Verwendete Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

 

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