Habt einen schönen Samstag in und um Bernau
Infos für den Tag
Bernau / Barnim: Wer heute schon ganz früh wach war, der konnte sich am fast wolkenlosen Himmel in und Bernau erfreuen.
Mittlerweile hat es sich etwas zugezogen und teils frischer Wind begleitet uns am heutigen Samstag. Wir hoffen, Ihr hattet einen schönen Karfreitag und wünschen einen entspannten Tag sowie kurze Warteschlangen an den Kassen der Supermärkte.
Aus unserem Städtchen gibt es nach dem Karfreitag nicht all zu viel Neues zu berichten, dennoch wollen wir Euch einige Infos und Ausflugstipps mit in den Tag geben.
Covid-19: Mit dem heutigen Samstag werden vom Robert-Koch-Institut bundesweit +18.129 Neuinfektionen innerhalb der letzten 24 Stunden gemeldet. Die 7-Tages Inzidenz liegt aktuell bundesweit bei 131,4. Für den Landkreis Barnim meldet das RKI heute Morgen einen Inzidenz-Wert von 147,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an 7 Tagen und +34 Menschen haben sich innerhalb der letzten 24 Stunden mit dem Coronavirus infiziert, keine Person ist innerhalb der letzten 24 Stunden im Zusammenhang mit einer Corona-Erkrankung verstorben. Quelle: RKI, 03. April 2021 – 08 Uhr. Hinweis: Die Zahlen dürften nur einen ungefähren Stand wiedergeben, da an den Osterfeiertagen vermutlich kaum Daten der Gesundheitsämter übermittelt werden.
Impfzentren in Brandenburg: Am heutigen Karsamstag haben alle Impfzentren geöffnet, bevor am Ostersonntag und –Montag erneut zwei Schließtage folgen. In Brandenburg haben seit Beginn der Impfkampagne 343.706 Menschen eine Erst- und 104.602 Menschen eine Zweitimpfung erhalten. Insgesamt wurden nach Angaben des Impflogistik-Stabes 448.308 Impfungen verabreicht (Stand 01.04.2021).
Corona-Einschränkungen: Wie bekannt, geht das diesjährige Osterfest mit allerhand Einschränkungen einher. Erlaubt sind dennoch familiäre oder alleinige Spaziergänge, Radfahren, Angeln oder Aktivitäten, so lange sie im Rahmen der Abstands- und Kontaktregeln sowie in relativer Wohnortnähe stattfinden. Wir haben einige Ausflugstipps für die kommenden Tage für Euch zusammengetragen und wünschen schon jetzt viel Spaß!
Kloster Chorin
Auch wenn das Oster-Kloster-Fest nicht stattfinden kann, so ist die Klosteranlage für Gäste geöffnet und lädt zu einem Besuch ein. Die Öffnungszeiten sind 9 bis 18 Uhr. Des Weiteren sind die Touristeninformation, der Klosterladen und das Klostercafé (10 bis 18 Uhr) in dieser Zeit geöffnet. Alle Informationen erhaltet ihr unter: https://www.kloster-chorin.org/
Kletterwald Schorfheide
Bereits am 29. März 2021 ist der Kletterwald Schorfheide in seine 10. Saison gestartet – Herzlichen Glückwunsch! Für einen Ausflug in den Kletterwald gibt es für Besucher*innen einiges zu beachten. So ist das Klettern ausschließlich mit einem Termin bzw. einer Anmeldung über die Website möglich. Diese und alle weiteren Informationen erhaltet ihr unter: https://www.kletterwald-schorfheide.de
Vectura Kletterpark Bernau
Auch unser heimischer Kletterpark in Bernau ist am 30. März 2021 in die neue Saison gestartet und lädt täglich von 11 bis 18 Uhr zum Klettern ein. Auch hier ist eine vorherige Anmeldung unbedingt notwendig und erfolgt über ein Buchungsformular oder telefonisch unter: 0160 5993701. Alle Infos für einen sicheren Ausflug in luftige Höhen erhaltet ihr unter: http://vectoura.de
Zoo Eberswalde
Der Zoo Eberswalde lädt Besucher*innen in der Zeit von 9 Uhr morgens bis zum Einbruch der Dämmerung in seine wunderschöne Parkanlage ein. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig, allerdings solltet ihr gerade in den Osterfeiertagen ein wenig Geduld mitbringen. Auf dem Gelände besteht eine strenge Maskenpflicht. Alle Informationen erhaltet ihr unter: https://zoo.eberswalde.de/de/
Wildpark Schorfheide
Tierisch wild geht es auch im Wildpark Schorfheide zu und auch hier seid ihr gern gesehene Gäste. Auch im Wildpark gilt eine strenge Maskenpflicht, aber auch hier ist eine vorherige Anmeldung nicht notwendig. Alle Infos findet ihr unter: https://www.wildpark-schorfheide.de/de/
Wildkatzen und mehr in Tempelfelde
Auch das Wildkatzenzentrum Filiade in Tempelfelde mit seinen tollen und seltenen Tieren sowie einer wundervollen Anlage, freut sich auf Besucherinnen und Besucher. Allerdings müsst Ihr Euch hier unbedingt zuvor anmelden. Alle Infos findet Ihr hier.
Biorama Aussichtsplattform in Joachimstal
Für einen atemberaubenden Blick über den Barnim lohnt sich der Ausflug zur Biorama Aussichtsplattform. Bei schönem Wetter kann man den Blick ca. 50 km weit schweifen lassen und erhält einen einzigartigen Blick auf die Landschaft des UNESCO Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin. Alle Infos
Askanierturm am Werbellinsee
Ein persönlicher Lieblingsort von uns ist der Askanierturm am Werbellinsee. Hier lohnt es sich das Auto in Eichhorst abzustellen und den Kanal entlang in Richtung Wildau zu spazieren. Der Rundweg ist etwa 4km lang und führt direkt zu Askanierturm am Werbellinsee. Alle Infos zum Askanierturm findet ihr unter: https://www.reiseland-brandenburg.de/poi/barnimer-land/aussichtstuerme/askanierturm/?no_cache=1
Liepnitzsee
Das heutige Titelbild haben wir gestern am Liepnitzsee aufgenommen. Hier lohnt es sich auf jeden Fall auf einen Spaziergang vorbeizuschauen. Einmal komplett herum, sind es etwa 8 Kilometer – Naheliegende Gastronomie hat im Außer-Haus-Verkauf geöffnet.
Rundweg Stadtmauer Bernau
In Bildern und Texten hat die evangelische Kirchengemeinde St. Marien hier die Passionsgeschichte dargestellt. Eine ähnliche Aktion gab es bereits um die Weihnachtzeit des vergangenen Jahres in Bernau. Die Feste im Jahresverlauf werden mit den aufgestellten Bildern und Texten ein bisschen mehr in den Blick genommen und auch ihr Ursprung wird erklärt.
Bitte nicht an die Ostsee
Grundsätzlich ist die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern nach heutigem Stand nicht erlaubt. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen. Hier findet Ihr eine Übersicht. Wie mehrere Medien berichteten, wurde am gestrigen Karfreitag an zahlreichen Stellen in MV kontrolliert und viele „Touristen“ wieder nach Hause geschickt.
Oster in Brandenburg Was ist erlaubt und was nicht?
Ausgangsbeschränkung
Die Ausgangsbeschränkung gilt im Zeitraum von Donnerstag (1. April) bis Montag (5. April). Sie beginnt jeweils um 22 Uhr und endet um 5 Uhr des Folgetages. Ausnahmen gibt es – analog zur Regelung im Dezember – nur für triftige Gründe.
Zusammenkünfte
Vom 1. April bis Ostermontag 24.00 Uhr gilt: Unabhängig von den 7-Tage-Inzidenzen sind private Zusammenkünfte mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt jedoch mit höchstens fünf Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Hier wird die Notbremse also über die Osterfeiertage etwas gelockert.
Eine Übersicht über die aktuellen Möglichkeiten hat das Land Brandenburg zusammengestellt. Hier gibt es auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
Zu den Regeln der Brandenburger SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung stellen Bürgerinnen und Bürger gerade vor Ostern viele Fragen an die Landesregierung sowie die Landkreise und kreisfreien Städte. Hier Antworten auf aktuell häufig gestellte Fragen:
Sind Osterfeuer erlaubt?
Jein. Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt jedoch höchstens fünf Personen, gestattet. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Das bedeutet: Traditionelle Osterfeuer im großen Kreis sind aus Infektionsschutzgründen nicht erlaubt. Grundsätzlich gilt es, große Menschenansammlungen zu vermeiden.
Aber in dem genannten kleinen Kreis (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit) dürfen Osterfeiern und auch kleine eigene Osterfeuer stattfinden. Wichtig: Dies gilt für private Grundstücke. Im öffentlichen Raum muss unter anderem die nächtliche Ausgangsbeschränkung beachtet werden. Außerdem wichtig: Selbstverständlich müssen die Regeln zum Abbrennen von Stoffen im Freien beachtet werden.
Kann man über Ostern verschiedene Haushalte besuchen?
Ja. Man kann über die Osterfeiertage zu verschiedenen Zeiten verschiedene Haushalte besuchen. Wichtig ist immer: Gleichzeitig dürfen in der privaten Wohnung bzw. im Haus nur Angehörige des eigenen Haushalts und Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt jedoch höchstens fünf Personen, sein. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Das bedeutet: Eine Familie kann nicht gleichzeitig von beiden Großeltern-Paaren besucht werden, aber zeitversetzt am gleichen Tag.
Der Grundsatz Kontakte zu vermeiden bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich unzählige Menschenleben und verhindert schwere Krankheitsverläufe. Deshalb ist es auch über Ostern geboten und sinnvoll, wenn die Zahl der Haushalte, mit denen solche Treffen und Zusammenkünfte erfolgen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird.
Ich bekomme über Ostern Besuch. Darf dieser in einem Hotel übernachten?
Nein. Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermieterinnen und Vermietern oder Verpächterinnen und Verpächtern von Ferienwohnungen und -häusern sowie vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Dazu zählen auch Verwandtenbesuche.
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen: Was sind triftige Gründe, um die Wohnung zu verlassen?
In dem Zeitraum von Donnerstag (1. April) bis Montag (5. April) gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Sie beginnt jeweils um 22 Uhr und endet um 5 Uhr des Folgetages. In dieser Zeit ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet. Zu den triftigen Gründen, aus denen man dennoch die Wohnung verlassen darf, zählen insbesondere:
- der Besuch von Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten,
- die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
- die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen,
- die Begleitung und Betreuung Sterbender oder von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
- die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen,
- die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung von Tieren (zum Beispiel Gassi gehen oder Pferde füttern),
- die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
- das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,
- die Teilnahme an Versammlungen (Demonstrationen), religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen,
- die Teilnahme an privaten Zusammenkünften (z. B. Verwandtenbesuche),
- die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen.
Können wir trotz nächtlicher Ausgangsbeschränkungen in die Osternachtsmesse?
Ja. Religiöse Veranstaltungen wie Gottesdienste gehören zu den triftigen Gründen, um sich trotz nächtlicher Ausgangsbeschränkung im öffentlichen Raum aufhalten zu dürfen. Das bedeutet, dass Gottesdienstbesucher*innen zum Beispiel in der Osternacht nach 22 Uhr zur Kirche gehen bzw. fahren dürfen und nach dem Gottesdienst selbstverständlich auch wieder den Heimweg antreten dürfen.
Wenn ich Freunde oder Verwandte an den Osterfeiertagen besuche: Muss ich wegen der nächtlichen Ausgangsbeschränkung vor 22 Uhr den Heimweg antreten?
Nein. Wer Familie, Freunde oder Bekannte besucht, kann auch nach 22 Uhr den Heimweg antreten. Wichtig ist aber: Die Kontaktbeschränkungen müssen eingehalten werden.
Können wir als Familie mit den Kindern im Park Ostereier suchen?
Ja. Hier müssen aber die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum beachtet werden: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt jedoch höchstens fünf Personen, gestattet. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Sind Kremserfahrten zu Ostern erlaubt?
Nein. Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote sind untersagt. Dazu zählen auch Kremserfahrten. Es sei denn, die Kutsche gehört einem selbst.
Können wir Ausflüge unternehmen?
Grundsätzlich sollten alle auf nicht notwendige Reisen, aber auch auf Tagesfahrten zu beliebten Ausflugszielen, am besten verzichten. Aber Ausflüge sind grundsätzlich erlaubt, wenn die Kontaktbeschränkungen beachtet werden.
Sind Motorrad- und Fahrradfahren oder Wanderungen erlaubt?
Ja. Das ist weiterhin möglich. Jedoch nicht Ausflüge in großen Gruppen, denn dabei sind die Abstandsregeln – spätestens bei einem Zwischenstopp oder einer Rast – nicht mehr einzuhalten.
Sind Ostermärsche erlaubt?
Ostermärsche sind Demonstrationen. Nach der aktuellen Eindämmungsverordnung sind Versammlungen unter freiem Himmel ausschließlich ortsfest und mit höchstens 500 Teilnehmenden zulässig. Ostermärsche sind in der Regel nicht ortsfest. Im Einzelfall können aber Ausnahmen erteilt werden.
Worauf sollte man weiter unbedingt achten?
Abstand halten, Hygiene beachten, überall dort, wo sich viele Menschen aufhalten, medizinische Gesichtsmasken tragen, und physische Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum reduzieren – das sind die wichtigsten Regeln, auf die wir alle weiter genau achten müssen. So können wir uns und andere am besten schützen, und dafür sorgen, dass sich das Coronavirus nicht so schnell ausbreiten kann.
Weiterhin gilt die Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 7. SARS-CoV-2-EindV
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv
Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern? Grundsätzlich ist die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern nach heutigem Stand nicht erlaubt. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen. Hier findet Ihr eine Übersicht.
Verwendete Quellen der Fragen und Antworten: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)