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Waldbrandgefahrenstufe: sehr hohe Waldbrandgefahr – Stufe 5 im Barnim und umliegenden Landkreisen
Wetter am 3. Mai: vorerst sonnig, zum späteren Nachmittag Regen oder Gewitter möglich bei bis zu 23 Grad
Verkehr in- und um Bernau: Aktuelle Verkehrshinweise findet Ihr täglich in unseren Morgenbeiträgen.

Hinweis der BBG: Keine Garantie zur Schulbeförderung am 08.01. im Barnim

ÖPNV am 08. Januar 2024

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: In unserem heutigen Beitrag zu den Protestaktionen der Landwirte am Montag, dem 8. Januar 2024, haben wir bereits auf Probleme im Straßenverkehr sowie im ÖPNV hingewiesen.

Nun äußert sich auch die Barnimer Busgesellschaft (BBG) und gibt am Nachmittag bekannt, dass es auch hier zu erheblichen Einschränkungen kommen kann. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, dass Kinder weder zur Schule hin, noch von dort wieder nach Hause gebracht werden können.

Weiterhin heißt es: „Aufgrund der Protestaktionen am 08.01.2024 kann es im gesamten Bediengebiet der BBG zu massiven Beeinträchtigungen kommen. Damit verbunden sind starke Einschränkungen im Angebot der Barnimer Busgesellschaft mbH, wie Verspätungen, großflächigen Umleitungen und damit Entfall von Haltestellen sowie Linieneinstellungen.

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Bitte informieren Sie sich kurz vor Fahrtantritt und nutzen Sie unsere elektronischen Informationsmedien sowie die des VBB.“

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport befürchtet ebenfalls Einschränkungen in der Schülerbeförderung

Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Unterricht in den Schulen könnte erschwert werden oder sogar unmöglich sein. Im Falle solcher Behinderungen in der Schülerbeförderung gibt das Bildungsministerium folgende Hinweise:

  • Alle Lehrkräfte und das pädagogische Personal sind verpflichtet, an den betreffenden Tagen zum Dienst zu erscheinen. Der Unterricht wird gemäß dem regulären Stundenplan vor Ort für alle Klassen und Jahrgangsstufen organisiert. Die Aufsicht über die anwesenden Schülerinnen und Schüler wird gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften „Aufsicht“ gewährleistet.
  • Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personenverkehr angewiesen sind und absehbar nicht die Schule besuchen können, erhalten Lernaufgaben von ihren Lehrkräften zur Bearbeitung.
  • Schulen können nach ihren Möglichkeiten für abwesende Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 11 (Gymnasien) bzw. bis 12 (Gesamtschulen und berufliche Gymnasien) Distanzunterricht organisieren.
  • Schülerinnen und Schüler, die mit Lernaufgaben versorgt sind, gelten an diesem Tag als entschuldigt, sofern die Eltern – oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst – dies der Schule mitgeteilt haben.
  • Die Schulleitungen sind gebeten, mit den Trägern der Horte einen möglichst reibungslosen Übergang zwischen Schule und Hort abzusprechen.

Mehr zum Thema findet Ihr in unserem Beitrag.

Keine Müllentsorgung am 08.01.24 im Landkreis Barnim

 

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