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Barnim: Stallpflicht wird zunächst auf wenige Risikogebiete reduziert

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Barnim (Potsdam): Wie das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV) am heutigen Dienstag mitteilt, soll die Stallpflicht für Geflügelhalter gelockert, bzw. bis auf wenige Ausnahmen reduziert werden.

In der Mitteilung des Ministeriums heisst es:

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„Die zunehmende Beruhigung der Seuchenlage ermöglicht die schrittweise Lockerung der Stallpflicht. In einem ersten Schritt wird zu einer risikoorientierten und lokal angepassten Aufstallung von Geflügel übergegangen“, erklärte Verbraucherschutzminister Ludwig am Dienstag in Potsdam. Und weiter sagte er: „Die Stabilisierung der Lage im Hausgeflügelbereich sowie die rückläufigen Virusnachweise bei Wildvögeln ermöglichen uns, von der generellen Stallpflicht für Geflügel abzusehen“.

Da die Aufstallung nach wie vor ein wichtiges Element in der Bekämpfung dieser Tierseuche ist, bei der es darauf ankommt, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel wirkungsvoll zu unterbinden, werden die Landkreise und kreisfreien Städte nach folgenden Risikokriterien die Stallpflicht im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt bis zum vollständigen Erlöschen des Seuchengeschehens festlegen:

– in einem Randstreifen um Ramsar-Gebiete,

– in Wildvogeleinstandsgebieten (Wildvogelrast- und –sammelplätze),

– in nach der Geflügelpestverordnung eingerichteten Restriktionszonen und

– im Falle von Geflügelpestnachweisen bei Wildvögeln.

Die Landkreise und kreisfreien Städte können auf der Basis einer lokalen Risikobewertung die Aufstallung in weiteren Gebieten anordnen.

Die genauen Grenzen der Risikogebiete werden durch das zuständige Veterinäramt festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert. Bei Fragen zur Aufstallung von Geflügel, wenden Sie sich bitte an ihre Landkreisverwaltung.

Darüber hinaus müssen die strengen Biosicherheitsvorkehrungen, die sich aus der Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ergeben, weiterhin aufrechterhalten werden. Sie sollen das Risiko des Erregereintrags in die Geflügelbestände minimieren.

Die in der Anlage beigefügten Informationen zur Beschreibung der risikoorientierten Aufstallungsgebiete und die Karte mit Gebieten in denen die risikoorientierte Aufstellung von Geflügel im Land Brandenburg angeordnet wurde, finden Sie auf der Homepage des MdJEV oder auf der Internetseite des Landkreises Barnim.

Info: Nach mehreren Bundesländern und Gemeinden, verhängte am 15. Novenber 2016 auch der Landkreis Barnim eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest – Subtyp H5N8 – in Hausgeflügelbestände. (Info)

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