Bernau / Barnim: Kurz vor dem Jahresende erreichte uns noch eine wichtige Meldung der Bernauer Stadtwerke.
Anlass hierfür ist die technische Störung eines externen Dienstleisters bei der digitalen Zählerstandübermittlung über das Online-Portal. Wie der Energieversorger aktuell mitteilt, kann es passieren, dass eine Übermittlung der Zählerstände zurzeit nicht möglich ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Zählerstände noch bis zum 10. Januar übermittelt werden können. Daher wird darum gebeten, eine Übermittlung ab dem 2. Januar 2025 erneut vorzunehmen. An einer Lösung des Problems wird mit Hochdruck gearbeitet. Derweil wird um Verständnis gebeten. (Stand: 31.12.2024 – 15.30 Uhr)
Hintergrund
Kunden werden gebeten, die Zählerstände am letzten Tag des Jahres eigenständig abzulesen und bis zum 10. Januar an die Stadtwerke zu übermitteln – das gilt für Strom, Erdgas und Wasser.
„Als Netz- und Messstellenbetreiber sind wir verantwortlich, die Zählerstände für Bernau und alle Ortsteile zu erfassen – auch von denjenigen Haushalten, die einen anderen Energieversorger haben“, erklärt Felix Röhl, Teamleiter Netzservice bei den Stadtwerken Bernau. Positiver Nebeneffekt: Durch regelmäßiges Ablesen und Übermitteln der Zählerstände erhält man einen guten Überblick über die eigenen Verbräuche und kann Nachzahlungen vermeiden.
Ganz einfach selbst ablesen
Alle Haushalte, die ihre Zähler selbst ablesen, müssen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt zu Hause sein und können bequem die Zählerstände analog oder digital übermitteln. Das Ablesen ist dank der Anleitung ein Kinderspiel: Am schnellsten geht es mit dem Smartphone – hier wird einfach der QR-Code auf dem Brief gescannt und der Zählerstand im entsprechenden Feld digital eingegeben. Die Kundendaten sind bereits hinterlegt. Alternativ können Verbraucherinnen und Verbraucher die Webseite der Stadtwerke Bernau nutzen unter www.stadtwerke-bernau.de/zaehlerstand.
Nach Eingabe der Kunden- und Zählernummer oder des Nachnamens können die Zählerstände eingetragen werden. Wer den analogen Weg bevorzugt, kann die im Brief der Stadtwerke enthaltene Ablesekarte ausfüllen und per Post an die angegebene Adresse schicken oder sie im KundenCentrum abgeben.
Melden Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Zählerstände nicht bis zum 10. Januar, erstellen die Stadtwerke die Abrechnung auf Basis einer Schätzung. Grundlage dafür ist die letzte Abrechnung oder der Verbrauch vergleichbarer Haushalte. Die Stadtwerke Bernau bedanken sich für das rechtzeitige Übermitteln der Zählerstände.
Eine Information der Stadtwerke Bernau.